Sind Väter bei Sorgerechtsstreitigkeiten vor Gericht Menschen zweiter Klasse?

Mahnwache in Buxtehude des Vereins "Väteraufbruch" am Weltkindertag. Sie fordern mehr Rechte für Väter bei Sorgerechtsstreitigkeiten | Foto: tk
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Mahnwache des Vereins "Väteraufbruch" vor dem Amtsgericht Buxtehude

tk. Buxtehude. Der Verein "Väteraufbruch für Kinder" hatte am Mittwoch den Weltkindertag als symbolträchtiges Datum und das Amtsgericht Buxtehude bewusst als Ort für eine Mahnwache gewählt. Neben den generellen Forderungen nach mehr Rechten für Väter in Sorgerechtsstreitigkeiten erhoben die Mitglieder heftige Vorwürfe: In dem fünfjährigen Streit um das Umgangsrecht mit seiner Tochter sei Martin S.* aus Hamburg so zermürbt, dass er im Mai Selbstmord beging. Das Familiengericht in Buxtehude war die letzte Instanz, die sich mit diesem Fall beschäftigt habe.

Dem "Väteraufbruch" geht es es darum, "dass Kinder beide Eltern brauchen", so Peter Witkowsky aus Lüneburg. Die Chancen, dass die Mutter im Streitfall das Sorgerecht bekäme, läge vor deutschen Familiengerichten aber bei 90 Prozent. "Väter wollen für ihre Kinder da sein", so Witkowsky.  "Wir Väter sind bei Sorgerechtsstreitigkeiten Menschen zweiter Klasse", kritisiert Jan Soukup, der aus Schleswig-Holstein angereist war.

Vater und Bruder von Martin S. stehen ebenfalls vor dem Gerichtsgebäude. Sie haben ein Foto des Toten mit Trauerflor und einen schwarzen Miniatursarg dabei. Ihrem Namen wollen sie nicht nennen, aus Sorge, dass es juristische Folgen haben könnte. Sie erheben schwere Vorwürfe: Im Kern geht es darum, dass sie dem Familiengericht ankreiden, sich auf die Seite der Mutter gestellt zu haben. So habe es 14 Monate gedauert, bis ein dringend notwendiges Gutachten vorgelegen habe. "Das belegte, dass es keine Einschränkung im Umgang geben soll und alle gegen meinen Sohn erhobenen Vorwürfe haltlos sind", sagt der Vater des Toten. "Für Martin kam das zu spät." Ein Verfahren, dass der Vater gegen die RIchterin angestrengt habe, sei eingestellt worden

Eine Erklärung dazu kann das Buxtehuder Gericht nicht abgeben. Amtsgerichtsdirektor Dr. Norbert Aping, der selbst Familienrichter ist. "Diese Fälle sind nicht-öffentlich und daher kann ich mich dazu nicht äußern." Er betont, dass einzig das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehe. In den meisten Trennungsfällen würden es die Eltern zudem schaffen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Sind die Vorwürfe des "Väteraufbruchs" überzogen? Das Drama um Martin S. sei ein extremer Ausnahmefall, sagen alle, mit denen das WOCHENBLATT gesprochen hat. Praktiker aus der Jugendarbeit, die von Amts wegen bei Sorgerechtsstreitigkeiten eingeschaltet werden, müssen ihre Anonymität wahren. Sie äußern sich daher im WOCHENBLATT ohne Namensnennung. Die Pädagogikexperten sehen immer noch einen Trend, dass das Sorgerecht eher der Mutter als dem Vater zugesprochen wird. "Da sind oft noch traditionelle Rollenbilder im Kopf." Hinzu kommt, dass es häufig immer noch die Mütter seien, die ihren Job aufgeben oder in Teilzeit arbeiten. "Dann ist die Betreuung gesichert und im Streitfall bekommt die Frau eher das Sorgerecht", so ein Experte.

Was die Mitarbeiter aus den Jugendbehörden zudem beobachten: Die Zahl der Fälle, in denen Eltern sich bis aufs Blut bekämpfen und dafür die Kinder instrumentalisieren, nehme zu. Die Leidtragenden, darin sind sich alle vom Gericht bis zum "Väteraufbruch" einig, sind immer die Kinder.
* Namen der Redaktion bekannt

Lesen Sie dazu auch Wie ein Vater den Kontakt zu seiner Tochter verlor: "Nach der zweiten Kontaktsperre gab ich auf"

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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