Urteil ist jetzt rechtskräftig - Kriegsverbrecher-Prozess in Italien: Angeklagter Alfred L. legte keine Berufung gegen Schuldspruch ein
(jd). Der pensionierte Förster Alfred L. (88) aus Ohrensen gilt jetzt als rechtskräftig verurteilter Mörder - zumindest in Italien. Dort wurde der Ex-Wehrmachtssoldat bereits 2011 von einem Militärtribunal wegen seiner Beteiligung an der brutalen Ermordung Hunderter Zivilisten in Abwesenheit schuldig gesprochen (das WOCHENBLATT berichtete). Das Berufungsgericht in Rom bestätigte das Urteil im Oktober 2012. Dagegen soll L. laut Nebenkläger-Anwalt Andrea Speranzoni keine Berufung eingelegt haben. Die gegen L. verhängte lebenslange Haftstrafe könnte nun theoretisch vollstreckt werden. Auch eine Auslieferung wäre möglich.
Die Massaker an der Zivilbevölkerung, an denen L. mitgewirkt haben soll, wurden im Frühjahr 1944 von der Wehrmachts-Eliteeinheit "Division Hermann Göring" verübt. Die im Sinne der NS-Ideologie besonders fanatisierte Truppe brachte in mehreren Bergdörfern des Apennin wehrlose Menschen auf bestialische Weise um: Nach Zeugenaussagen verbrannten Menschen in von den Soldaten angesteckten Häusern, Babys wurden "mit roher Gewalt getötet" und man stellte Frauen mit ihren Kindern an die Wand, wo sie niedergeschossen wurden.
Auch die deutsche Justiz war im Fall L. schon tätig: Staatsanwälte aus Stade hatten L. im Rahmen der Rechtshilfe zu Vernehmungen vorgeladen, bei denen dieser jedoch schwieg. Außerdem beschlagnahmten die Strafverfolger L.s Tagebuch. Einträge daraus belasteten den Ohrensener schwer und dienten beim Prozess ebenso als Beweismittel wie abgehörte Telefonate mit alten Kameraden und Mitangeklagten.
Staatsanwaltschaft soll Einleitung eines Ermittlungsverfahrens prüfen
Was in Italien mit einer Verurteilung L.s endete, führte hierzulande bislang nicht einmal zu einer Anklageerhebung: Die Beweislage reiche für den Nachweis individueller Schuld nicht aus, erklärte laut "taz" der Staatsanwalt Andreas Brendel von der Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen. Das ändert sich womöglich bald: "Die Staatsanwaltschaft Stade wird das Urteil anfordern und konkret prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist", hieß es jetzt aus dem niedersächsischen Justizministerium. Vor Ort ist man jedoch bislang nicht tätig geworden. "Wir haben in dieser Sache noch nichts veranlasst", sagt Kai Thomas Breas, Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft. Eine entsprechende Weisung aus Hannover gebe es derzeit nicht.
Rein theoretisch ist es denkbar, dass L. auch ohne Prozess in Deutschland hierzulande inhaftiert wird. "Ausländische Verurteilungen sind grundsätzlich in Deutschland im Wege der Rechtshilfe vollstreckbar", erklärte das Justizministerium auf WOCHENBLATT-Anfrage. Allerdings würden Abwesenheitsurteile, wie sie in Italien gefällt werden, häufig nicht den deutschen Anforderungen genügen, so Ministeriums-Sprecher Alexander Wiemerslage. Es gebe kein Übereinkommen zwischen beiden Staaten, das in solchen Fällen greife. Zu entscheiden habe das Bundesamt für Justiz.
Schließlich gibt es für die Italiener noch die Möglichkeit, einen europäischen Haftbefehl zwecks Auslieferung auszusprechen. Der Europäische Gerichtshof stellte kürzlich klar, dass eine europaweite Vollstreckung des Haftbefehls auch bei Abwesenheitsurteilen möglich ist. Doch Bundesbürger werden grundsätzlich nicht ohne deren Zustimmung ins Ausland ausgeliefert. Und Alfred L. wird sich wohl nicht freiwillig der italienischen Justiz stellen. Gegenüber dem WOCHENBLATT wollte L. sich nicht äußern. Sein Anwalt sprach von einer Hetzkampagne der Presse. Er gab zu Bedenken, dass L. zum Zeitpunkt der Ereignisse erst 19 Jahre alt gewesen sei.
Lesen Sie dazu auch: Das Schweigen brechen
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.