Bei Xavier ruhte der Bahnverkehr - Zug voll mit giftiger Fracht hatte freie Fahrt

Dieses Foto machten Atomkraftgegner am 5. Oktober am Bahnhof in Buchholz | Foto: privat
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mi. Buchholz. Ein Zug, beladen mit hochgiftigem Uranhexafluorid, stößt im Herbststurm bei Buchholz mit einem umgestürzten Baum zusammen. Die Lok entgleist, ein Transportbehälter wird beschädigt, das Uranhexafluorid reagiert sofort mit Regenwasser zu extrem toxischer Flusssäure, eine Giftwolke breitet sich aus... Ein solches Horror-Szenario hat man laut Ingo Engelmann vom Verein Runder Tisch für Natur-, Umwelt- und Tierschutz jetzt billigend in Kauf genommen.
Wie Engelmann berichtet, ist am 5. Oktober, als das Sturmtief „Xavier“ auch über dem Landkreis Harburg wütete, ein Transportzug, beladen mit 20 Containern Uranhexafluorid sowie weiteren Behältern mit hochentzündlichen Stoffen, mitten durch das „Sturm-
inferno“ gefahren. Ungeachtet dessen, dass der restliche Bahnverkehr ruhte. Der Transport fuhr dabei auch durch den Bahnhof Buchholz.
Rückblick: „Xavier“ fegte mit Windgeschwindigkeiten von 113 km/h durch den Landkreis. Im Einzugsgebiet des Sturms starben sieben Menschen. Seine Wucht entwurzelte zahlreiche Bäume. Besonders heftig traf es den Bahnverkehr. „Wo der Zugverkehr nicht ohnehin wegen umgestürzter Bäume zum Erliegen kam, wurde er aus Sicherheitsgründen eingestellt“, erklärte zum Beispiel ein Sprecher der Metronom-Verkehrsgesellschaft. Dennoch kam es, wie berichtet, am Tag des Sturms beinahe zu einer Kollision eines Zugs mit dicken Ästen auf den Gleisen.
Rechtlich zuständig für den Transport am 5. Oktober ist das Eisenbahnbundesamt in Bonn. Auf WOCHENBLATT-Anfrage wollte Pressesprecher Moritz Huckebrink mit dem Verweis auf Sicherheitsbedenken nicht bestätigen, dass der von den Naturschützern beobachtete Transport überhaupt stattgefunden hat. Welche Gefahr das Amt für einen - bereits durchgeführten Transport - befürchtet, beantwortete er nicht. Der Pressesprecher erklärte aber, das Amt sei für die Genehmigung von vergleichbaren Transporten zuständig. Die Gewährleistung der Sicherheit während der Überführung der Güter obliege aber dem jeweiligen Dienstleister sowie dem Streckennetzbetreiber. Die konkrete Frage zum Risiko des Uranhexafluorid-Transports beantwortete das Amt ebenfalls nicht. Huckebrink verwies lediglich auf eine 1.070-seitige (!) Verordnung zum Transport von Gefahrengut und erklärte, dass im Schienenverkehr die Anforderungen an die Sicherheit bei Unfällen in den vergangenen Jahren erhöht wurden.
Zu einer gänzlich anderen Bewertung kommt eine Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen aus dem Jahr 2011. Hier wird dem Transport von Uranhexafluorid im Vergleich zu anderen radioaktiven Stoffen das „höchste Gefahrenpotenzial“ attestiert. Die verwendeten Transportbehälter garantierten demnach nicht, dass ihr giftiger Inhalt auch in Folge eines schweren Unfalls sicher eingeschlossen bleibe. Die Folge einer Freisetzung seien „gesundheitsschädliche bis tödliche Belastungen“ in der Nähe der Unfallstelle. Eine Analyse von Greenpeace spricht von „akuter Gesundheitsgefahr“ in einem Umkreis von 200 Metern.
Urantransporte durch den Kreis gibt es laut Ingo Engelmann regelmäßig. Vom Hamburger Hafen starteten nach Abgaben der Umweltschutzorganisation Robin Wood vergangenes Jahr 160 Transporte mit schwach oder mittelradioaktiver Fracht. Viele dieser Fahrten gehen über den Rangierbahnhof in Maschen durch Buchholz zur Urananreicherungsanlage in Gronau (Nordrhein-Westfalen). Regelmäßig protestieren Atomkraftgegner gegen diese Fahrten auch in Buchholz. Dazu Ingo Engelmann: „Hamburg ist Drehscheibe des internationalen Handels mit Uranerz und Uranhexafluorid, aus denen die Brennstäbe für Atommeiler gefertigt werden. Auch nach dem Atomausstieg bleibt diese Technologie brandgefährlich.“
Übrigens: Erst kürzlich ist die bekannte Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte wegen einer Protestaktion, bei der sie sich am Bahnhof Buchholz von einer Brücke abseilte, um auf die Gefahr der Atomtransporte aufmerksam zu machen, zu einem Bußgeld von 500 Euro verurteilt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Cécile Lecomte gegen die Eisenbahnbetriebsordnung verstoßen und so die Sicherheit des Transports gefährdet habe.

K O M M E N T A R

Das Problem ist nicht vom Tisch

Ein mit hoch toxischem radioaktivem Material beladener Zug rollt mit Segen der Aufsichtsbehörden durch den Sturm „Xavier“. Der Landkreis ist nicht informiert. Das zuständige Amt versteckt sich hinter 1.070-seitigen Verordnungen. Die Gefahreneinschätzung überlässt man der Transport-Firma. Die Gefahr durch Atomkraft ist auch wegen solcher „Billigungs-Bürokratie“ noch lange nicht gebannt. Das Urteil der Richterin gegen die Kletteraktivistin wirkt vor diesem Hintergrund beinahe naiv.
Sicher, Cécile Lecomte hat gegen die Eisenbahnbetriebsordnung verstoßen, aber das Thema Atomkraft ist, das zeigen auch die Atomskandale der Vergangenheit, Stichwort Asse, etwas komplexer als die Frage, ob gegen eine Betriebsordnung verstoßen wurde.
Übrigens: Die Fahrt des Zugs wurde später doch noch beendet. Nicht von den Behörden, sondern durch blockierende Atomkraftgegner. Ich bin mir sicher, diese „Kriminellen“ werden dafür ihre Strafe erhalten - schließlich ist ihr Handeln eine Gefährdung der „Sicherheit“ - oder ist es doch nur notwendiger ziviler Ungehorsam? Mitja Schrader

Redakteur:

Mitja Schrader

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