Hollenstedter Eltern fordern flexiblere Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten
bim. Hollenstedt. Der Wunsch nach flexibleren Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde Hollenstedt war aus der Elternschaft an die Verwaltung herangetragen worden. Dazu hatte Kerstin Markus vom Bürgerservice in Zusammenarbeit mit den Kindergartenleitungen eine geänderte Benutzungssatzung erarbeitet, die sie jetzt in der Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses vorstellte. Es zeigte sich jedoch, dass die vielfach geforderte Vereinbarkeit von Familie und Beruf trotz heutiger Arbeitszeitmodelle an gesetzliche Grenzen stößt.
Die Betreuungszeiten laut der Satzung sehen vier, sechs und acht Stunden als Kernzeit vor. Hinzu gebucht werden können „Früh- und Spätdienste“ in Form der Sonderöffnungszeiten jeweils 30 bis 60 Minuten vor und nach den Kernzeiten. Diese sollen im Verhältnis zur Betreuung in der Gruppe aber keinen zu großen Umfang einnehmen und daher nicht mehr als zwei Sonderöffnungszeiten an bis zu drei Tagen pro Woche gebucht werden. Damit sich das für die Einrichtung rechnet, müssen dafür jeweils mindestens fünf Kinder angemeldet werden.
Ein „Platz-Sharing-Modell“ mit stundenweise buchbaren Betreuungszeiten sei zwar wünschenswert, aber laut dem niedersächsischen Kita-Gesetz nicht möglich, so Kerstin Markus. Denn die 20-prozentige Finanzhilfe für Personalausgaben, auf die die Samtgemeinde angewiesen sei, werde vom Land nur gezahlt, wenn die Betreuung durchgehend mindestens vier Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche umfasst.
Anderenfalls würden der Samtgemeinde bis zu 60.000 Euro an Finanzhilfe entgehen, die auf
die Elternbeiträge aufgeschlagen werden müssten, so Kerstin
Markus.
Die Argumentation, dass die Landesförderung verloren geht, wenn die Betreuungszeiten zu flexibel gehandhabt werden, wollte Christiane Melbeck (Grüne) nicht stehen lassen. „Es ist eine politische Entscheidung, was uns die Betreuung unserer Kinder wert ist“, sagte sie.
Um möglichst viel Zeit mit ihrem Nachwuchs zu verbringen und Fahrtzeiten zu minimieren, arbeiten manche Mütter allerdings an einigen Tage länger und nicht an jedem Tag eine geringe Stundenzahl. Die an den kurzen Arbeitstagen nicht benötigten Zeiten könnten ihrer Ansicht nach auch von anderen Eltern genutzt werden. Zumal es für sie keinen Sinn macht, Zeiten zu buchen
und zu bezahlen, ohne sie zu
benötigen.
Ihre Forderungen:
• Die über die Mindestbetreuungszeit hinausgehende Betreuungszeit soll nicht an allen Wochentagen gleich sein müssen.
• Es soll möglich sein, das Mittagessen nur an einzelnen Tagen in Anspruch zu nehmen.
• Die Bezahlung soll abhängig von der wöchentlichen Stundenzahl und nicht von der längsten Betreuungszeit an einem Wochentag sein.
Da in den Gruppen die pädagogische Arbeit geleistet werde, sei es nicht sinnvoll, bei den Betreuungszeiten „hin- und herzuspringen“ und das Kind womöglich in zwei verschiedenen Gruppen betreuen zu lassen, merkte DRK-Kita-Abteilungsleiterin Britta Dibbern an. Eine gewisse Flexibilität sei bei den Sonderöffnungszeiten hingegen möglich.
Hier müsse die straffe Gruppeneinteilung aufgeweicht werden, so Katrin Munz. Bei der Ferienbetreuung habe man schließlich auch eine tageweise Buchung möglich gemacht. „Niemand sagt, dass die pädagogische Arbeit deshalb nicht sinnvoll ist.“
Jürgen Ravens (CDU) plädierte dafür, sich einen Überblick über die Gruppenregelungen in den einzelnen Kitas zu verschaffen. Der Bedarf der Eltern habe sich geändert. Zur Not müsse man ans Kultusministerium herantreten, um eine Änderung zu bewirken.
Letztlich wurde das Thema zur weiteren Diskussion in die Fraktionen verwiesen. Vor den Sommerferien soll es eine zusätzliche Ausschuss-Sitzung geben. Eine Entscheidung soll in der Ratssitzung am 28. Juni fallen.
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