Behinderter kippt Unsinns-Regelung

Josef Lorenz | Foto: privat
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Kein Behindertenparkausweis trotz Schwerbehinderung - Rentner wehrt sich vor Gericht

tp. Winsen/Stade. Behindertenparkplätze sind wegen strenger Gesetze für die allermeisten Menschen mit Handicap tabu. Folge: Die Spezial-Pkw-Stellplätze stehen reihenweise leer. Rentner Josef Lorenz (77) aus Winsen hat sich gegen die aus seiner Sicht unsinnige Regelung vor Gericht geklagt - und gewonnen.
Erst kürzlich berichtete das WOCHENBLATT über Wolfgang S.* (57) aus Stade, der bei einem Unfall seinen rechten Unterarm verlor und zudem zwei Knieprothesen trägt. Einen Behindertenparkplatz darf er trotzdem nicht benutzen, weil in seinem Behindertenausweis der vom Gesetzgeber geforderte Vermerk "außergewöhnliche Gehbehinderung" (aG) fehlt. Das zuständige Landesamt für Soziales hatte einen entsprechenden Antrag abgelehnt. So bleibt ihm der begehrte blaue Parkausweis verwehrt, der ihn dazu berechtigt, auf Behindertenparkplätzen zu stehen.
"Das Gleiche ist mir widerfahren", berichtet nun Josef Lorenz. Der ehemalige Manager leidet unter den Folgen einer Kinderlähmung: verkürztes Bein, Kreuzbandschaden und Wirbelsäulenfehlstellung. Am rechten Bein trägt er eine Orthese. Aufgrund des steifen medizinischen Stützapparats muss er beim Ein- und Aussteigen in seinen Pkw die Fahrertür weit öffnen. Daher braucht er viel Parkraum, wie ihn nur Behindertenparkplätze bieten.
Doch auch Lorenz blitzte bei der Sozialbehörde ab, die ihn nicht in die Gruppe der Berechtigten einstufte. Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur Schwerbehinderte parken, die sich außerhalb des Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können, etwa Querschnittsgelähmte oder beidseitig Oberschenkel-Amputierte.
Lorenz trat dem Sozialverband VdK bei und klagte mithilfe des VdK-Hausanwalts gegen den Beschluss der Sozialbehörde. Anhand eines medizinischen Gutachtens mit minutiöser Beschreibung der Krankheitsgeschichte und Fotos, die das Leiden dokumentieren, gelang Lorenz im August vor dem Sozialgericht der Durchbruch. Er wurde den Berechtigten gleichgestellt und bekam den Eintrag "aG" im Behindertenausweis zugesprochen. Lorenz darf sein Auto nun EU-weit auf Behindertenparkplätzen abstellen. Inzwischen hat auch Wolfgang S. Kontakt zum VdK aufgenommen.
*Name v. d. Red. geändert

Josef Lorenz | Foto: privat
Am rechten Bein trägt Josef Lorenz diese Orthese. Sie erschwert das Aussteigen aus dem Pkw | Foto: privat
Ein Schwerbehindertenausweis berechtigt noch lange nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen
Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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