Vorstand Volksbank Stade-Cuxhaven: Keine Absicht, aber schuldig

Reinhard Dunker | Foto: oh

Vorstand der Volksbank Stade-Cuxhaven wurde Montag verurteilt

sb. Stade. Die Volksbank-Vorstände Reinhard Dunker und Henning Porth sind am Montag am Amtsgericht Stade wegen Bestechung zu jeweils 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Volksbank muss 15.000 Euro Strafe zahlen.
Der Vorstand der Volksbank Stade-Cuxhaven, seine Anwälte und auch Prozessbeobachter reagierten überrascht auf das Urteil des Schöffengerichts. Das Kreditinstitut hatte mit einem Freispruch gerechnet. Allerdings entsprach das Gericht nicht dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 150 Tagessätzen, sondern reduzierte auf 60 Tagessätze wegen eines minder schweren Falls. Damit sind Reinhard Dunker und Henning Porth nicht vorbestraft.
Das Gericht musste klären, mit welcher Absicht die Volksbank der Stadt Cuxhaven eine Spende über 50.000 Euro angeboten hatte. Cuxhavens Oberbürgermeister Arno Stabbert bewertete das Schreiben als Bestechung. Die Volksbank gab an, es hätte sich um eine Zahlung im Sinne eines Bußgeldes gehandelt, um eine Ausnahmegenehmigung für einen widerrechtlichen Bau zu erwirken (das WOCHENBLATT berichtete).
Reinhard Dunker zeigte sich im WOCHENBLATT-Interview überrascht von dem Urteil. "Die Urteilsbegründung hätte einen Freispruch gerechtfertigt", so Dunker. Der Bestechungsvorwurf von Cuxhavens Oberbürgermeister habe ihn geschockt. "Wer glaubt denn ernsthaft, dass ich einen ehemaligen Polizeichef, der sich immer wieder öffentlich das Thema Korruptionsbekämpfung auf die Fahnen geschrieben hat, in einem offenen Brief ein Bestechungsangebot unterbreite?" Das Angebot an die Stadt sei vielmehr ein letzter Vermittlungsversuch zwischen dem Bauherren und der Behörde gewesen. "Das Wort ,Spende' habe ich dabei als Synonym für den Begriff ,Bußgeld' verwendet", erklärt der Bankvorstand. "Da wir nicht die Bauherren des Hauses waren, konnten wir gar kein Bußgeld zahlen."
Dunker bleibt bei der Auffassung, dass man nicht bestraft werden dürfe, wenn man in gutem Glauben Menschen helfen wolle. "Das Urteil führt dazu, dass regionale Banken in Zukunft nicht mehr nach Alternativen suchen, um in schwierigen Situationen zu vermitteln."
Das Gericht kam in seiner Urteilsbegründung zwar zu dem Ergebnis, dass die Bank uneigennützig gehandelt habe. Trotzdem konnte es die Volksbank nicht in allen Punkten freisprechen und bewertete den Brief als "käufliche Verwaltungsentscheidung". Die Volksbank prüft jetzt die Einlegung von Rechtsmitteln.

Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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