Wer bezahlt für den Drogenrausch der Heilpraktiker?
bim. Handeloh. Dieser Vorfall zog bundesweites Medien-Interesse auf sich: 29 Heilpraktiker, Homöopathen und Ärzte, die sich - womöglich im Selbstversuch - bei einem Seminar auf dem Gelände der Tanzheimat und des Tagungszentrums in Handeloh-Inzmühlen (Samtgemeinde Tostedt) mit Drogen zudröhnen und sich offenbar in der Dosis verschätzen, verursachen im vergangenen September einen Großeinsatz mit mehr als 160 Rettern von Feuerwehr, Polizei, DRK und Johannitern. Immer wieder melden sich Leser beim
WOCHENBLATT, die wissen wollen, wann die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Manche sind auch richtig sauer: „Es kann doch nicht sein, dass die Einsatzkosten der Allgemeinheit auferlegt werden“, empörte sich ein Tostedter.
Laut Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, wird gegen vier Beschuldigte ermittelt - gegen die beiden Seminarleiter und zwei Teilnehmer, die organisatorische und Hilfstätigkeiten übernommen hatten.
Die Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer wurden eingestellt, da diese die Betäubungsmittel lediglich „straflos konsumiert“ hätten.
„Ermittelt wird in erster Linie wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz“, so Breas. Hinsichtlich der Körperverletzungsdelikte müsse noch bewertet werden, ob es sich um fahrlässige oder vorsätzliche sowie gegebenenfalls sogar gefährliche Körperverletzung handele. Die Ermittlungen würden sicherlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen.
Offen sei nach wie vor, ob es zu einem Prozess kommt. „Tendenziell dürfte das Verhalten der Beschuldigten eher zur Anklage gebracht werden“, so Breas. Denkbar sei aber u.a. auch, dass die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl Sanktionen beantrage oder das Verfahren sogar ganz eingestellt wird, wenn sich der Tatverdacht nicht erhärte oder die Schuld gering ist.
Spannend dürfte auch werden, wer die Kosten für den Einsatz zu tragen hat und wie hoch diese sind. Diese zu ermitteln, ist nicht ganz einfach, da diverse Behörden und Organisationen beteiligt waren. Die Feuerwehrkosten tragen z.B. die Kommunen, den DRK-Einsatz zahlen die Krankenkassen, den Polizeieinsatz das Land.
Der Landkreis Harburg übernahm die reinen Sachkosten der ehrenamtlichen Rettungskräfte wie Wolldecken, Spritzen, Verbandsmaterial (rd. 2.800 Euro) sowie die Personal-Aufwandsentschädigung für Notärzte, Rettungsdienstleiter und Einsatzfahrzeuge (rd. 2.500 Euro). „Wir warten die Ermittlungsergebnisse ab, wollen aber Schadenersatz geltend machen“, so Kreissprecher Bernhard Frosdorfer. So werden es wohl auch alle anderen Behörden und Organisationen handhaben.
Insgesamt - so eine grobe Schätzung von Experten - dürften die Einsatzkosten insgesamt rund 60.000 Euro betragen.
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