Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge: "Wir müssen rechtzeitig die Weichen stellen"
Minderjährige und unbegleitete Flüchtlinge: Herausforderung für die Jugendämter
tk. Landkreis. "Das sind Probleme, mit denen Jugendämtern auf dem Land keine Erfahrungen haben", sagt ein Praktiker aus der Jugendarbeit. Es geht um minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge. Die sollen nach dem Willen der Politik nicht mehr auf wenige Zentraleinrichtungen, sondern deutschlandweit untergebracht werden. "Das ist absolut richtig", sagt der Experte, weist aber anhand konkreter Beispiele auf diverse unterschiedliche Probleme hin.
Der WOCHENBLATT-Ansprechpartner und seine Einrichtung müssen anonym bleiben. Häufig steckt sehr viel sozialer Zündstoff in den Konflikten. Es sind auch schon Flüchtlingskinder aus Familien herausgenommen worden. Aufgrund gravierender kultureller Unterschiede gebe es mitunter Gespräche, bei denen die Polizei dabei sein müsse, weil vor allem Mitarbeiterinnen der Jugendämter häufig nicht akzeptiert würden.
"In den Herkunftsländern werden Jugendliche häufig intensiv auf das Prozedere in Deutschland vorbereitet", sagt der Experte. So wenden sich vor allem männliche Jugendliche oft direkt und ohne Umweg ans Jugendamt. Diese jungen Männer müssen in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht werden. Die Kosten dafür liegen bei bis zu 5.000 Euro im Monat.
Ein Problem: Das Land übernimmt nur die Summe, wenn die Unterbringung binnen sechs Wochen nach Einreise erfolgt. Sonst muss die Kommune zahlen. "Hier herrscht dringender Nachbesserungsbedarf", so der Fachmann.
Für diese - aber auch alle anderen unbegleiteten und minderjährigen Flüchtlinge - muss das Jugendamt die Vormundschaft übernehmen und für sie einen Asylantrag stellen. "Wir sind verpflichtet, das Beste für die Kinder und Jugendlichen herauszuholen. Also Sprachkurse, Schulbesuch, ihnen möglichst eine langfristige Perspektive bieten." Die große Krux dabei: Vor allem minderjährige Flüchtlinge aus den Balkanstaaten werden nur bis zum 18. Lebensjahr geduldet, dann müssen sie wieder ausreisen. "Ein Widerspuch in sich", kritisiert der Experte.
Eine weitere Gruppe sind die jungen Flüchtlinge, die ohne Familie kommen, aber Verwandte vor Ort haben. Beispiel: Eine zehnjährige Syrerin kam nachts mit dem Lkw in Hamburg an und wurde vom Onkel abgeholt. Auch um diese Kinder muss sich das Jugendamt kümmern.
Aber auch das gibt es: In einem Fall weigerte sich der Verwandte die angeblich 16-jährige Nichte aus Afrika aufzunehmen. Da das Mädchen keinen Pass hatte, stellte sich später nach einem rechtsmedizinischen Gutachten heraus: die 16-Jährige ist bereits 20 bis 25 Jahre alt. "Solche Gutachten benötigen wir immer öfter", so der Jugendamts-Mitarbeiter.
Eine Gruppe junger Flüchtlingen, die den Jugendämtern Sorge macht: Junge, minderjährige Mädchen, die selbst schon Mütter sind. Nach dem Recht des Heimatlandes sind sie verheiratet, nach deutschem Recht nicht. Auch hier liegt die Vormundschaft für Mutter und ihr Kind beim Jugendamt. "In solchen Fällen müssen wir mit den Familien eng zusammenarbeiten." Das sei aber aufgrund der kulturellen Unterschiede oft problematisch. "In patriarchalischen Familienstrukturen werden wir nicht ernst genommen."
Grundsätzlich stehe immer das Kindeswohl im Mittelpunkt steht - notfalls auch entgegen dem Elternwillen. So wurde eine 16-jährige Syrerin aus ihrer Familie geholt, weil sie misshandelt wurde. Sie lebt jetzt inkognito irgendwo in Deutschland.
"Wir müssen in allen schwierigen und einfachen Fällen rechtzeitig die Weichen stellen", sagt der WOCHENBLATT-Gesprächspartner. Nur dann gelinge Integration.
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