Ratsbeschluss für rechtswidrig erklärt
Winsens neue Kindergartengebührensatzung darf nicht in Kraft treten
thl. Winsen. Winsens Bürgermeister André Wiese (CDU) hat es bereits geahndet. Jetzt hat er es auch noch schriftlich: Die in der Ratssitzung vom 25. Juni von einer politischen Mehrheit - bestehend aus den Parteien Freie Winsener, Winsener Liste, SPD, der Gruppe Grüne/Linke und Ratsherr Tobias Müller - durchgeboxte Elternbeitragssatzung für Kindergärten ist rechtswidrig. Das teilte die Kommunalaufsicht dem Stadtoberhaupt jetzt schriftlich mit. Die Folge: In einer eiligst anberaumten Sondersitzung für Mittwoch, 18. September (17 Uhr in der Aula der Schule am Borsteler Grund) muss der Ratsbeschluss wieder aufgehoben werden. Sollte der Ratsbeschluss nicht revidiert werden und die Satzung tritt in Kraft, droht der Stadt eine Klagewelle.
Die Kommunalaufsicht hält sowohl die öffentlich-rechtliche Ausgestaltung der Beitragssatzung als auch verschiedene weitere Regelungen für rechtswidrig, weil sie "im Widerspruch zu den bestehenden Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe" stünden und die Stadt somit in deren Automonie eingreifen würde.
Nach dem Urteil der Kommunalaufsicht steht es jetzt unentschieden zwischen dem Bürgermeister und der politischen Mehrheitsgruppe mit ihrem Sprecher Andreas Waldau (Freie Winsener) an der Spitze, die vergangenes Jahr die von Wiese ausgearbeitete Beitragssatzung gekippt hatte. Jetzt beginnt die Arbeit auf beiden Seiten von Neuem.
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