Buchholz
Hindernisse auf dem Tiedemannsweg
Wegen des Baus eines Regenwasserkanals ist der Holmer Weg zwischen Holm-Seppensen und Holm auf einer Länge von etwa 500 Metern bereits seit März und noch bis voraussichtlich Ende Oktober gesperrt. Ortskundige Autofahrer nutzen natürlich jede Möglichkeit, die Baustelle auf möglichst kurzen Wegen zu umfahren - unter anderem zum Leidwesen der vom Staub geplagten Anwohner des Van-der-Smissen-Wegs zwischen Holm-Seppensen und Handeloh. Einen Anwohner des parallel zur Bahnstrecke verlaufenden Tiedemannswegs ärgert der Pkw-Verkehr allerdings so sehr, dass er immer mal wieder Hindernisse auf die Fahrbahn legt, u.a. in Form von Baumstämmen und -ästen oder selbstgemalten Schildern mit der Aufschrift "Pkw - keine Durchfahrt - bitte wenden". Das ist dreist und kann gefährlich werden, zumal der Tiedemannsweg laut der Buchholzer Stadtverwaltung "in seiner gesamten Länge öffentlich gewidmet" - also für den öffentlichen Verkehr zur Befahrung freigegeben - sei.
Ein Anlieger bezeichnet diese Aktionen mit den Hindernissen auf dem Weg als "Baumfrevel, Vandalismus, Amtsanmaßung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr".
In der Buchholzer Stadtverwaltung ist von Schleichverkehren über den Tiedemannsweg zur Umfahrung der Baustelle in Holm nichts bekannt. Allerdings begehe der Anwohner eine Ordnungswidrigkeit, erläutert Hilke Henningsmeyer, Leiterin des Fachbereichs Recht und Ordnung der Stadt Buchholz. "Das Ablegen von Hindernissen auf öffentlich gewidmeten Straßen stellt einen Verstoß gegen Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung dar und kann von der Verkehrsbehörde als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Straßenverkehrsbehörde kann von dem Anlieger die Entfernung der Hindernisse verlangen und gegebenenfalls die Hindernisse bei Weigerung des Anliegers auf dessen Kosten entfernen lassen", sagt Henningsmeyer. Sie kündigt an, dass die Verkehrsbehörde den Tiedemannsweg nun im Rahmen ihrer regelmäßigen Verkehrskontrollen überprüfen werde.
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