Wenn der Blitzer schwarze Fotos liefert
Halter erhielt Anhörungsbogen mit Beweisbildern, auf denen der Fahrer nicht zu erkennen ist
os. Buchholz. Wann machen Beweisfotos einer Blitzanlage Sinn? Das fragt sich Jens S.* Der Mann aus Buchholz erhielt jüngst vom Landkreis Harburg einen Anhörungsbogen, weil sein Auto von einem Blitzer aufgenommen worden war. "Ich halte diese 'Beweisfotos' für einen Witz", sagt Jens S. Grund: Nur das Kennzeichen ist zu erkennen, nicht aber, wer am Steuer saß. Das Beweisfoto wurde von schräg hinten gemacht. Jens S. akzeptierte das "Verwarngeldangebot" in Höhe von 25 Euro nicht, der Landkreis stellte das Verfahren ein, weil der Fahrer nicht eindeutig zu ermitteln war.
Wenige Tage zuvor hatte bereits S. Ehefrau einen ähnlichen Brief erhalten. Auch ihr Fahrzeug war geblitzt worden, auch bei ihr war bis auf das Kennzeichen nichts zu erkennen. "Leider hat meine Frau die 25 Euro Strafe bezahlt", berichtet S. "Ich verstehe nicht, dass ein Vollzugsbeamter schwarze Fotos macht und der Landkreis munter abkassiert", sagt er.
Man werte die Fotos aus der Blitzerkamera aus, erklärt Kreissprecher Bernhard Frosdorfer. Wenn der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen sei, erhalte der Halter des Autos einen Anhörungsbogen. Wenn der Halter angebe nicht zu wissen, wer gefahren sei und man den Fahrer nicht eindeutig identifizieren könne, stelle man das Verfahren ein - aber nur bei einer kleinen Geschwindigkeitsübertretung. Bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit müsse der Halter damit rechnen, ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
* Name der Redaktion bekannt
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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