Stadt Buchholz soll rechtzeitig die Rechtslage verdeutlichen
Aufklärung zu Böllerzonen
os. Buchholz. "Nachdem der Rauch der Silvesterraketen verraucht ist und auch die Diskussion versachlicht werden kann", haben die Buchholzer Grünen das Thema "Böllerzonen" aufs Tapet gebracht. Zum nächsten Jahreswechsel soll die Stadt Buchholz demnach Zonen ausweisen, in welchen ein Feuerwerk zu Silvester abgebrannt werden darf und wo das ausdrücklich nicht zugelassen wird. Zudem soll die Verwaltung die Bevölkerung rechtzeitig über die Rechtslage zu Silvesterknallern aufklären. Der Bauausschuss empfahl den Antrag einstimmig.
Offenbar wüssten zahlreiche Bürger nicht, was an Silvester erlaubt ist und was nicht, begründete Grünen-Ratsherr Joachim Zinnecker den Antrag. "Wir wollen herausfinden, ob die Menschen ihre Gewohnheiten von sich aus ändern oder ob wir später noch schärfer reingrätschen müssen", sagte Zinnecker.
Stadtjuristin Hilke Henningsmeyer setzt vor allem auf die Information der Bürger. Sie sagte zu, dass die Verwaltung in Abstimmung mit den Ortschaften Karten erstellt, auf denen deutlich die Zonen verzeichnet sind, in denen das Böllern verboten ist - z. B. in der Nähe von Krankenhäusern, Kindergärten oder Altenheimen. Reine Verbotszonen zu verfügen, sieht Henningsmeyer dagegen nach der aktuellen Rechtslage kritisch.
Marco Warstat, engagierter Bürger und Tierhalter aus Buchholz-Dangersen, regte in der Einwohnerfragestunde an, deutlicher als bisher auf das Böllerverbot in der Nähe vor Tierhaltungsanlagen hinzuweisen. Gut möglich, dass eine Karte der Verwaltung auch das Tierheim am Holzweg umfasst.
Parallel soll Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse mit dem Verein Stadtmarketing erörtern, von wem und unter welcher Voraussetzung in der Innenstadt eine zentrale, immissionsfreie Laser-Show veranstaltet werden kann.
• Über einen ähnlichen Antrag der Grünen zur Ausweisung von Zonen, in denen geböllert werden darf, berät der Gemeinderat Seevetal in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch, 11. März, ab 19.30 Uhr in der Burg Seevetal in Hittfeld (Am Göhlenbach 11). Der Antrag wird zuvor nur im Verwaltungsausschuss diskutiert.
• Da einer kommunalen Entscheidung über ein Böllerverbot eine unklare Rechtslage entgegensteht, hat die Grünen-Bundestagsfraktion zur Herstellung der Rechtssicherheit eine Änderung der 1. Sprengstoffverordnung beantragt (das WOCHENBLATT berichtete). Diese soll es "den zuständigen Behörden ermöglichen, Verbote für das Abbrennen von Knall- und Feuerwerkskörpern nach eigenem Ermessen zu verhängen".
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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