Beim Ostring weiter nach dem Prinzip Hoffnung?
Ostring: Stadt Buchholz und Kreisverwaltung setzen weiter auf den vom Gericht kassierten Planfeststellungsbeschluss
rs. Buchholz. Im November 2011 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg ein Enteignungsverfahren für benötigte Trassenflächen gegen den Buchholzer Landwirt Heinrich Behr gestoppt und gleichzeitig die Gesamtplanung für den Buchholzer Ostring kassiert. Eine Berufung haben die Richter ausdrücklich nicht zugelassen. Auf Ersuchen der Winsener Kreisverwaltung hat das Gericht die Urteilsverkündung dann auf Eis gelegt. Kreis und Stadt wollten inzwischen durch den bekannten Münchener Verwaltungsjuristen Dr. Andreas Geiger prüfen lassen, ob das Urteil über die Hintertür auszuhebeln ist. Seither sind fast zwei Jahre ins Land gegangen. Jetzt hat der Landrat die Notbremse gezogen: „Das Risiko einer erneuten Niederlage vor Gericht wäre zu groß gewesen“, so Joachim Bordt.
Landkreis und Stadt Buchholz haben das Verwaltungsgericht nun gebeten, das Verfahren wieder in Gang zu setzen. Sie wollen nach dem letzten Strohhalm greifen: In besonders begründeten Fällen kann das Oberverwaltungsgericht eine Berufung auch dann zulassen, wenn sie in erster Instanz ausgeschlossen wurde. Doch selbst wenn das passieren sollte, stünden Stadt und Kreis im besten Falle noch jahrelange Prozesse bevor.
Denn auch wenn der Ostring ohne den Zubringer „Heidekamp“ gebaut würde, wo die Flächen von Landwirt Behr liegen, oder sich Stadt und Kreis mit Behr doch noch einigen, bleiben noch die beiden Klagen direkt vom Trassenverlauf betroffener Ostring-Gegner. Außerdem, so hat Grünen-Fraktionschef Joachim Zinnecker bereits angekündigt, werde man prüfen müssen, ob der planfestgestellte Trassenverlauf den Grundsatz des sparsamen Landschaftsverbrauchs berücksichtige. Auch hier, so der Grüne, sehe man einen aussichtsreichen Ansatzpunkt, die vom Landkreis vorgelegte Planung auszuhebeln.
Zinnecker signalisiert zugleich Kompromissbereitschaft für einen abgespeckten Ostring, der von der Canteleubrücke hinter der Feuerwache entlang unter der Bahn hindurch auf den vorhandenen Nordring führen könnte.
Zwar hat Landrat Joachim Bordt grundsätzlich nichts gegen eine neue Planungsvariante, sollte die aktuelle vor Gericht scheitern. Er sagt aber auch: „Ich warne davor, denn für eine andere Variante könnte die Festsetzung als Kreisstraße entfallen, das wäre dann eher eine städtische Entlastungsstraße.“ Auch hierfür gebe es vermutlich Zuschüsse, doch die hälftige Finanzierung durch den Kreis würde entfallen. Im Klartext: Eine solche Straße müsste Buchholz selbst bezahlen.
Landrat Bordt und Bürgermeister Geiger sind sich aber einig, dass auch nach einem völligen Scheitern vor Gericht der durch den Bürgerentscheid im Januar bekräftigte Vertrag zwischen Stadt und Kreis zum Bau einer Buchholzer Ostumgehung weitergeführt werden soll. Weiter nach dem Prinzip Hoffnung? Man werde dann eine neue Planung machen. Es wäre die dritte! Geschätzte Gesamtkosten, die bisher im Zusammenhang mit der Ostring-Planung angefallen sind: rund drei Millionen Euro!
Redakteur:Reinhard Schrader aus Buchholz |
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