Serie zum Stadtradeln: Wo dürfen Radfahrer fahren?
Gut zu wissen - der Regelcheck zum Radfahren
pm/nw. Buchholz. Seit Ende Mai steht in Buchholz das Radfahren wieder im Mittelpunkt. Zum achten Mal nimmt die Nordheidestadt am Klimaschutzwettbewerb Stadtradeln teil, bei dem die Teilnehmer innerhalb des dreiwöchigen Aktionszeitraums so viele Kilometer mit dem Rad zurücklegen wie möglich. Unter dem Motto "Gut zu wissen" begleitet das WOCHENBLATT in Kooperation mit der Stadt Buchholz den Wettbewerb mit einer kleinen Serie zur Regelkunde zum Radfahren. Im zweiten Teil geht es darum, wo es Fahrradfahrern überhaupt erlaubt ist, zu fahren. Darf auf der Fahrbahn oder dem Bürgersteig Radgefahren werden?
Grundsätzlich gilt: Radfahren auf der Fahrbahn ist erlaubt. Meistens sind Radfahrende auf der Fahrbahn sicherer unterwegs, denn auf Gehwegen werden sie bei Einmündungen und Grundstücksausfahrten leicht übersehen. Nur wenn die bekannten blauen Verkehrszeichen mit weißem Radsymbol angebracht sind, muss der Radverkehr auf dem Gehweg stattfinden. Als Faustformel gilt Folgendes: Der Radverkehr findet innerorts in der Regel auf der Fahrbahn statt, es sei denn, ein Schild sagt etwas anderes.
Andersherum dürfen Radfahrende normalerweise nie auf dem Gehweg fahren. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel müssen Kinder und deren Aufsichtspersonen bis zu ihrem neunten Geburtstag auf dem Gehweg fahren. Andere Radelnde dürfen auf dem Gehweg fahren, wenn das Verkehrszeichen „Radverkehr frei“ die Nutzung erlaubt. Radfahrende sind hier jedoch nur zu Gast - der Fußverkehr hat Vorrang und Radfahrende müssen sich anpassen. Wenn nötig, muss der Radfahrende warten oder fährt in Schrittgeschwindigkeit dem Fußgänger hinterher – von den Autofahrenden erwarten das Radelnde ja auch.
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