NABU
Vorsicht beim Entzünden von Osterfeuern
Die Osterzeit ist da und bald werden die ersten Osterfeuer entzündet. Dabei ist Vorsicht geboten: Der NABU Niedersachsen mahnt, beim Abbrennen der Osterfeuer mit Bedacht vorzugehen und auf die Belange der Natur zu achten. „Zahlreiche Tiere nutzen das vermeintlich sichere Holz- oder Reisigversteck als Zufluchtsort oder Nistmöglichkeit“, berichtet Frederik Eggers, Naturschutzreferent beim NABU Niedersachsen. „Zwischen dem 1. April und 15. Juli gilt die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Vögel, Igel und andere Tiere sind dann aktiv im Brutgeschäft bzw. mit der Aufzucht ihres Nachwuchses beschäftigt. Zudem werden erst jetzt zahlreiche Insekten aktiv, die ebenfalls Unterschupf in Reisighaufen suchen. Damit werden die Osterfeuer alljährlich zum Scheiterhaufen für Vögel, Insekten, Hasen und Kaninchen, Igel und Spitzmäuse sowie einige weitere Arten.“
Auf die Brutzeit achten
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz beginnt die Brutzeit von Vögeln am 1. März. So haben Zaunkönig, Rotkehlchen und Heckenbraunelle, alles Vogelarten, die gerne in Holz- und Reisighaufen ihre Nester bauen, wenn die Zeit der Osterfeuer naht, bereits mit dem Brüten begonnen. Sollte ein Vogel sein Nest tatsächlich in einem zum Abbrennen vorgesehenen Holzhausen gebaut haben, darf dieser nicht mehr verbrannt werden.
Um zu vermeiden, dass ein geplantes Osterfeuer aus diesem Grund ausfallen muss, empfiehlt der NABU Niedersachsen, Holz- und Reisighaufen entweder sehr spät anzulegen oder anderweitig Vorsorge zu treffen, damit sich Tiere nicht schon vor dem Abbrennen darin niederlassen können. Hilfreich sind dabei unter anderem engmaschige Zäune oder die richtige Lagerung des Brennmaterials: „Zusammengetragenes Holz und Reisig ist für Wildtiere als Versteck umso unattraktiver, je lockerer das Material die ersten 30 bis 50 Zentimeter aufgeschichtet ist“, sagt Eggers. Am Tag vor dem Abbrennen sollte dennoch durch ein Umschichten des Brennmaterials sichergestellt werden, dass alle sich dort angesiedelten Tiere ausreichend Gelegenheit zur Flucht haben.
Der NABU Niedersachsen bittet außerdem darum, keine Abfälle, wie alte Schränke oder ausgediente Sessel, auf den Holz- und Reisighaufen zu entsorgen. Diese gehören auf den Sperrmüll.
Private Osterfeuer
Seit 2015 sind private Osterfeuer in Niedersachsen verboten. Stattdessen werden meist alternative Veranstaltungen zu Ostern oder Anfang Mai angeboten.
Naturfreundliche Nutzung von Schnittholz
Schnittholz und Gestrüpp lassen sich im Garten sinnvoll verwenden, um Lebensraum und Unterschlupf für Vögel und Kleintiere zu schaffen. Grobes Material am Boden bietet ausreichend Hohlräume für Igel, darüber aufgeschichtetes, feineres Deckmaterial dient als kleinere Unterschlupfmöglichkeit für Vögel und Insekten. Feinerer Grünschnitt könnte, stark zerkleinert, auch in einem Komposthaufen im Garten, gemischt mit gröberen Teilen aus zerkleinerten Zweigen und Ästen, für den Nährstoffhaushalt der Böden und Beete und als dünne Mulchschicht direkt aufgetragen werden, wodurch die Bodendurchfeuchtung gestärkt würde.
Redakteur:Leonie Lange aus Buchholz |
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