Zwei Versionen eines Vorfalls
Kopfnuss im Baumarkt: Attacke oder Verteidigung?
tk. Buxtehude. Wenn ein Regisseur aus dem, was Angeklagter und Zeuge vor dem Buxtehuder Schöffengericht aussagten, einen Film gedreht hätte, wären zwei gänzlich unterschiedliche Streifen dabei herausgekommen. Der Angeklagte D. (49) soll seinem Opfer S. im Juni 2020 im "Toom" Baumarkt am Ostmoorweg in Buxtehude nach einem kurzen Wortgefecht eine Kopfnuss verpasst und anschließend zwei Marktmitarbeiter mit seinem Auto touchiert haben. "Ich wurde angegriffen und habe mich verteidigt", hielt D. dagegen. Dem schenkte das Gericht keinen Glauben. D. ist wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden.
Einigkeit immerhin beim Angeklagten und dem Opfer der Attacke, das als Zeuge aussagte, dass der Vorfall eine Vorgeschichte hatte. Zeuge S. hatte dem Angeklagten ein Ladenlokal in Buxtehude zur Nachmiete überlassen. Der Streit entbrannte um eine Abstandszahlung von 2.000 Euro. "Der hat nur Müll hinterlassen", so D. Zeuge S. hielt dagegen: "Für Lampen und Kücheneinrichtung hatten wir 2.000 Euro Abstandszahlung vereinbart."
Im Juni 2020, gut ein Jahr nach der Übergabe, kam es dann zum verhängnisvollen Zusammentreffen im Baumarkt. S. sprach D. an. Was sei er für ein Mann, der seine Zusage nicht einhalte. Dann gab es, so der Zeuge, gleich eine Kopfnuss und er habe stark geblutet. Zudem habe D. ihn verbal bedroht, dass dies nicht alles gewesen sei. Der Angeklagte betonte dagegen, dass S. ihn sofort mit Tritten attackiert habe. Fakt ist: Mitarbeiter des Baumarktes hinderten den Angeklagten daran, vom Parkplatz zu fahren, und die Polizei übernahm schließlich den Fall.
Mit dem Urteil war D. nicht einverstanden. Er hat nach Auskunft von Amtsgerichtsdirektor Matthias Bähre Berufung eingelegt. Es gibt also eine Neuauflage. Auch wenn das nicht verhandelt wird - interessant wäre es schon, wofür D. das Ladenlokal brauchte. Er habe einen interkulturellen Fußballverein mit Hilfsangeboten für Menschen, die des Deutschen nicht so mächtig seien, geplant. Zeuge S. sprach dagegen von einem Café, in dem auch Spielautomaten standen.
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