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Stade
Mutmaßliche Unfallflucht nach Alkoholfahrt: Schwere Vorwürfe gegen den Stader Landgerichtspräsidenten

Landgerichtspräsident Carl-Fritz Fitting ist mit schweren Vorwürfen konfrontiert Foto: archiv
  • Landgerichtspräsident Carl-Fritz Fitting ist mit schweren Vorwürfen konfrontiert Foto: archiv
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Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Trunkenheitsfahrt und Fahrerflucht / Bereits das zweite Verfahren wegen Alkoholdelikt

tk. Stade. Gegen den Stader Landgerichtspräsidenten Carl-Fritz Fitting läuft ein Ermittlungsverfahren, weil er betrunken Auto gefahren und dabei eine Frau (70) angefahren haben soll, die leicht verletzt wurde. Fitting soll nach dem Unfall zudem Fahrerflucht begangen haben. Wiebke Bethke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg, bestätigt, dass gegen Fitting wegen einer Verkehrstraftat in Zusammenhang mit Alkohol ermittelt werde. Was diesen ohnehin brisanten Fall noch schwerwiegender macht: Der Landgerichtspräsident soll nicht zum ersten Mal wegen einer mutmaßlichen Alkoholfahrt aufgefallen sein. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigt auch, dass es bereits zuvor ein Ermittlungsverfahren gegeben habe. Weil nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Lüneburg keine Straftat vorgelegen habe, sei der Fall an den Landkreis Stade als zuständige Behörde für Ordnungswidrigkeiten abgegeben worden.

Das ist zur Zeit bekannt: Carl-Fritz Fitting soll am 25. Mai in Stade betrunken eine Frau angefahren haben. Er soll anschließend Splitter seines Autos von der Straße gesammelt haben und dann davongefahren sein. Unbestätigten Angaben zufolge soll der Promillewert deutlich über 1,0 Promille gelegen haben. Dabei ist allerdings unbekannt, ob es sich um einen Blutalkoholwert oder das Ergebnis bei der Atemalkoholkontrolle handelt.

Nach WOCHENBLATT-Informationen soll der Jurist im Dezember 2017 bereits mit einer Trunkenheitsfahrt zu einer Tankstelle aufgefallen sein. Eine Mitarbeiterin dort soll die Polizei verständigt haben. Der Landgerichtspräsident soll gegenüber der Polizei ausgesagt haben, dass er erst Zuhause einen "Schluck" genossen habe. Das Gegenteil, so ein Insider, sei nicht zu beweisen gewesen. Nach WOCHENBLATT-Informationen war dieser Vorfall ein offenbar gut gehütetes Geheimnis, das auf den Gerichtsfluren allerdings erstaunlich vielen Menschen bekannt war.

Auch damals war die Staatsanwaltschaft Lüneburg die zuständige Ermittlungsbehörde. Die Stader Staatsanwaltschaft hatte beide Fälle abgegeben. Der Grund liegt in der Nähe zu dem Beschuldigten durch die enge Zusammenarbeit mit den Stader Gerichten. 

Ob das Verfahren der ersten mutmaßlichen Alkoholfahrt beendet worden ist und wenn ja, wie hoch ein Bußgeld ist, darf der Landkreis Stade nicht mitteilen. Der zweite Fall, so schätzen ihn Juristen ein, habe ohnehin sehr viel mehr Gewicht. Was hier besonders erschwerend hinzukomme sei die Tatsache, dass der Jurist die Scherben, als handfesten Beweis, eingesammelt und sich nicht um das Unfallopfer gekümmert haben soll. Es sei daher mindestens mit einem Strafbefehl von 60 bis 70 Tagessätzen zu rechnen. Möglich wäre aber auch ein Gerichtsverfahren.

Eigentlich wäre Stader dafür das zuständige Amtsgericht. Der Landgerichtspräsident ist der Vorgesetzte aller Richter in seinem Bezirk, der von Tostedt bis Cuxhaven reicht. Es wäre daher möglich, dass sich die Stader Richter für befangen erklären und das Oberlandesgericht (OLG) in Celle den Fall an einem anderen Gericht außerhalb des Stader Landgerichtsbezirks verhandeln lässt.

Das WOCHENBLATT hätte gerne die Sichtweise von Carl-Fritz Fitting in die Berichterstattung einfließen lassen. Über die Pressestelle des Landgerichts, dort hatte die Redaktion angefragt, lässt er ausrichten, dass er aus gesundheitlichen Gründen derzeit keine Stellungnahme abgeben könne.

Stellt sich die Frage, ob das Justizministerium in Hannover von dem ersten Vorfall wusste und wenn ja, ob es bereits disziplinarrechtliche Schritte gegeben hat? Das Ministerium erteile in Personalangelegenheiten grundsätzlich keine Auskunft, so Sprecher Christian Lauenstein. Nur so viel: "Der Präsident des Landgerichts ist bis auf Weiteres erkrankt und deshalb nicht im Dienst." Fitting soll selbst Anfang des Jahres um die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand gebeten haben, worüber aber noch nicht im Ministerium entschieden wurde.

Ein Disziplinarverfahren würde zudem nicht vom Ministerium, sondern vom OLG Celle geleitet werden. Auch dort dürfen in Personalangelegenheiten keine Informationen preisgegeben werden. OLG-Sprecher Dr. Rainer Derks stellt grundsätzlich fest, dass ein Disziplinarverfahren dann eingeleitet werde, wenn schwerwiegende Vorwürfe im Raum stünden, die dies rechtfertigen würden. Das, so schätzen es Juristen in Stade ein, ist hier allerdings der Fall.

• Das Landgericht Stade umfasst die Amtsgerichtsbezirke Bremervörde, Buxtehude, Cuxhaven, Geestland, Otterndorf, Stade, Tostedt und Zeven. Der Landgerichtspräsident ist der Vorgesetzte aller Mitarbeiter dieser Gerichte. An allen Gerichten zusammen arbeiten knapp 100 Richterinnen und Richter.

KOMMENTAR: Trotz Unschuldsvermutung muss berichtet werden
Ein Unfall unter Alkoholeinfluss mit einer Leichtverletzten und anschließender Fahrerflucht ist im normalen Redaktionsalltag eine Meldung auf der Blaulichtseite im WOCHENBLATT. Warum ist das jetzt anders?
Dass der Landgerichtspräsident Carl-Fritz Fitting eine Person des öffentlichen Lebens ist, ist ein Grund, allerdings nicht der ausschlaggebende.
Der Jurist ist der oberste Richter im gesamten Landgerichtsbezirk, er ist der Vorgesetzte aller Richterinnen und Richter zwischen Tostedt und Cuxhaven. An diesen Gerichten wird Recht gesprochen, auch über alkoholisierte Verkehrssünder. Wer in einer dermaßen herausgehobenen Position ist, muss in der Berichterstattung anders behandelt werden als der normale Bürger. Der Landgerichtspräsident hat eine Vorbildfunktion. Erst Recht, wenn es um mögliche Verfehlungen und Straftaten geht.
Auch für Richter gilt, was für jeden Bürger ein sehr hohes Gut ist: die Unschuldsvermutung. Über die "Causa Fitting" zu berichten, ist jedoch keine Vorverurteilung, sondern die Aufgabe der Presse.
Der oberste Richter im Landgerichtsbezirk Stade steht als Bürger auch mit seinem Handeln für den Rechtsstaat und seine Gesetze. Die Messlatte an ihn ist daher auch in moralischer Hinsicht höher zu legen.
Und, diese Frage muss gestellt werden: Über fast jeden im Straßenverkehr ertappten Alkoholsünder gibt es eine Meldung der Polizei. Diese mutmaßliche Trunkenheitsfahrt mit einem leicht verletzten Opfer und Fahrerflucht kam in den Meldungen gar nicht erst vor. Warum nicht?
Tom Kreib

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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