Hubert Wiegard ist Schiedsmann für Buxtehude: "Ich habe Respekt vor der Sache"
nw/tk. Buxtehude. Die Arbeit mit Menschen ist für Hubert Wiegard (59) immer eine Lebensaufgabe gewesen. „Die Menschen sind so vielfältig“, sagt er. Wiegard war bis zu seiner Pensionierung vor fünf Jahren Berufssoldat. Jetzt ist er Buxtehudes neuer Schiedsmann und damit zuständig für alle Bewohner der Hansestadt. Der berufliche Hintergrund ist für die neue Aufgabevon Vorteil: Als Technischer Leiter im Bereich computergesteuerte Simulationen der Führungsakademie der Bundeswehr hatte er immer mit Menschen zu tun.
„Ich mache dieses Ehrenamt mit Respekt vor der Sache. Und weil ich Menschen mag.“ Hubert Wiegard weiß, was das Amt mit sich bringt. Denn so ganz neu ist die Aufgabe für ihn nicht: Bereits im August 2016 war er zum stellvertretenden Schiedsmann ernannt worden. Mit dem bisherigen Schiedsmann Walter Lindenau hat er sich dann abgesprochen: Erst hospitierte er bei Lindenau, dann Lindenau bei ihm: „Ich schlichte also eigentlich schon seit Anfang des Jahres“, sagt Wiegard, der offiziell seit dem 1. Juli Buxtehudes Schiedsmann ist.
Bisher habe er etwa zehn Schlichtungen vorgenommen und nur zwei waren nicht erfolgreich. Für Wiegard bestehe bei einem Schlichtungstermin die Herausforderung darin, beiden Parteien dazu zu bewegen, sich noch einmal zu öffnen und einander zuzuhören. Denn oft schwelen die Konflikte schon seit einem langen Zeitraum. „Offen miteinander geredet wurde dann nicht mehr“, so der Schiedsmann.
Das ist bei einer Schlichtung aber wichtig: Beide Parteien haben die Chance, noch einmal ihre Position ausführlich darzustellen. Der Schiedsmann muss dann versuchen, strukturiert zur Beilegung des Konfliktes beizutragen. Wiegard nennt das „Goldkörnchen heraushören“. Diese Goldkörnchen seien dann, eingesetzt im guten Glauben an eine Einigung, oft die Grundlage für einen Kompromiss.
Lassen sich beide Seiten darauf ein, wird das schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben. Die Akte wird dann dem Amtsgericht übergeben. Diese Einigung ist 30 Jahre lang verbindlich. Erst wenn es bei der Schlichtung zu keiner Einigung kommt, dürfen die Streitparteien vor Gericht ziehen. Ohne den gescheiterten Schlichtungsversuch – nachgewiesen durch die Erfolglosigkeitsbescheinigung – ist das seit 2010 nicht mehr möglich.
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