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Umstrittene Klinikreform auch im Bundesrat bestätigt - ländliche Kliniken nun in Sorge

Verletzung des Datenschutzes
Apensen veröffentlicht private Bewerber-Daten

Foto:  Adobe Stock/Wolfilser

Die Anzahl der eigenen Kinder, die Übernahme von Pflegschaften verwandter Kinder nach einem Todesfall in der Familie oder auch die Begleitung von Inobhutnahmen öffentlich ins Netz gestellt - Datenschutz genießt in der Samtgemeinde Apensen offensichtlich keine besonders hohe Priorität. Zumindest wurde mit den Daten der Bürger und Bürgerinnen, die sich für ein Schöffenamt beworben hatten, recht unsensibel umgegangen. Nicht nur Name, Geburtsdatum, Geburtsort, die genaue Adresse, Telefonnummer und Beruf waren kürzlich noch als Beschlussvorlage für den Rat im Bürgerinformationssystem der Samtgemeinde zu finden, sondern auch Informationen, warum sich die Bewerber als Schöffen eignen. Insbesondere auf der Liste der Jugendschöffen-Bewerber wurden hier, für jedermann zugänglich, private Details veröffentlicht - stets mit kompletter Angabe der persönlichen Daten.

Im Bewerbungsformular wird zwar darüber informiert, dass - sofern der Bewerber oder die Bewerberin von der Gemeindevertretung auf die Vorschlagsliste für Schöffen gewählt werde - gesetzlich notwendige Daten veröffentlicht würden. Doch würden von der Anschrift nur der Wohnort mit Postleitzahl, ggf. der Ortsteil und vom Geburtsdatum nur das Jahr veröffentlicht. So steht es dort geschrieben und so wird es z.B. in der Hansestadt Buxtehude auch gehandhabt.

Nicht so in Apensen. Dort ging man davon aus, dass die Bewerber über die Veröffentlichung informiert und damit einverstanden seien, zumal die Daten ohnehin öffentlich ausgelegt würden, hieß es auf WOCHENBLATT-Anfrage im Apenser Rathaus. 

Das sieht die Behörde für Datenschutz des Landes Niedersachsen jedoch anders: "Die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten der eventuellen Schöffinnen und Schöffen über das Bürgerinformationssystem ist datenschutzrechtlich unzulässig." ^Seite 18 Das die Daten veröffentlicht werden, stimmt insofern, als dass die Schöffenlisten nach Paragraph 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) von der Kommune für eine Woche zur Einsicht für jedermann auszulegen sind. Die Kommune muss auch durch eine öffentliche Bekanntmachung auf die Auslegung hinweisen. Darauf weist Philip Ossenkopp, Pressesprecher für die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, hin. Aber: "Eine Veröffentlichung im Internet ist hiervon jedoch ausgeschlossen", so der Pressesprecher und stellt unmissverständlich fest: "Die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten der eventuellen Schöffinnen und Schöffen über das Bürgerinformationssystem ist datenschutzrechtlich unzulässig."

"Bei der Veröffentlichung handelt es sich um eine Beschlussvorlage mit einer Anlage", so die Einschätzung aus dem Amt für Datenschutz. "Die Anlage enthält personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern, die für das Schöffenamt in Betracht kommen. Eine Veröffentlichung einer Beschlussvorlage ist unkritisch, wenn diese keine personenbezogenen Daten enthält oder diese geschwärzt sind. Eine Offenlegung wäre zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage diese gestattet. Eine solche ist im vorliegenden Fall nicht vorhanden."

Noch am gleichen Tag nach der WOCHENBLATT-Anfrage nahm die Behörde Kontakt zum Datenschutzbeauftragten der Samtgemeinde Apensen auf, worauf die Listen auch sofort aus dem Bürgerinformationssystem gelöscht wurden. Jetzt hat das Amt für Datenschutz ein Kontrollverfahren gegen die Samtgemeinde Apensen eingeleitet.

Entschuldigung der Samtgemeinde-Bürgermeisterin

Leider erst nach Redaktionsschluss für die WOCHENBLATT-Printausgabe meldete sich die Samtgemeinde-Bürgermeisterin Petra Beckmann-Frelock mit einer Erklärung: Das Verfahren sei wie in der Vergangenheit in dieser Form durchgeführt worden. Dass hierbei ein Fehler vorliege, sei erst durch die WOCHENBLATT-Recherche aufgefallen. "Uns ist der Datenschutz unserer Bürger ein hohes Anliegen", so die Samtgemeinde-Bürgermeisterin. "Vor allen derer, die ein so wichtiges Amt wie das Schöffenamt begleiten möchten. ... Die Betroffenen werden wir diese Tage informieren und uns persönlich entschuldigen. Für die Zukunft werden wir unser Verfahren anpassen."

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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