Beförderung auf A14-Posten: Politik und Verwaltung in Buxtehude teils uneins
Beförderungsrichtlinien auf A14-Posten: Nach einem Jahr interner Beratung Thema abgesetzt
tk. Buxtehude. Ein Jahr lang wurde hinter verschlossenen Türen verhandelt: Welche Qualifizierung müssen Beamte und Beamtinnen der Stadt Buxtehude haben, wenn sie auf eine A14-Stelle befördert werden? Zwischen Verwaltung und Politik gab es dabei sehr unterschiedliche Sichtweisen. Am vergangenen Montag sollte die Richtlinie im nicht-öffentlichen Teil des Rates verabschiedet werden. Überraschend zog Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt den Punkt aber zurück. Dem stimmte eine breite politische Mehrheit mit den Stimmen von CDU und SPD zu.
Darum geht es: Die Bezüge auf einer A14-Positiont beginnen bei Beamten in Niedersachsen bei 3.650 Euro und steigern sich im Laufe der Dienstjahre auf 5.950 Euro.
Hauptstreitpunkt bei diesem Thema: Welche Qualifikationen müssen die Beförderung-Aspiranten mitbringen? Ein Bachelor-Abschluss reicht nicht. Ein Master-Abschluss sei vonnöten.
Besonders die Fraktion der Grünen drängte darauf, dass diese Qualifikation Voraussetzung für eine Beförderung nach A14 sein müsse. Wer diesen Abschluss nicht habe, sollte ihn in einem berufsbegleitenden viersemestrigen Studium - bei Lohnfortzahlung - nachholen. Die Verwaltungsleitung wollte neben dem Studium andere Qualifikationswege offen halten. Das hätte bedeutet, dass die Beförderung auch möglich wäre, wenn sich ein Mitarbeiter durch seinen Job bereits als ausreichend befähigt erwiesen hätte.
Im Inneren Ausschuss und anschließend im nicht-öffentlichen Verwaltungsausschuss fand nach WOCHENBLATT-Informationen die Position der Grünen eine Mehrheit. Wer A14 will, muss ein Master-Studium absolvieren.
Dann die Kehrtwende in der Politik: Die SPD stand ohnehin auf Seiten der Verwaltung und die CDU schwenkte um. Warum? Über nicht-öffentliche Themen will CDU-Fraktionschefin Arnhild Biesenbach nicht reden. Sie sagt aber: "Es gibt keine Eile." Die Verwaltungsführung habe zudem versichert, dass aktuell keine Beförderung nach A14 anstehe.
"Eine Aufgabe für den nächsten Rat", meinten politische Mehrheit und Bürgermeisterin unisono.
Das sagt Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt: Die Beförderung in den gehobenen Dienst sei ein wichtiges Instrument der Personalförderung. Durch eine Dienstpostenbewertung bei allen Stadt-Beamten sei aufgefallen, dass in zwei Fällen Handlungsbedarf bei der Höherbesoldung bestehe. Für Oldenburg-Schmidt muss es neben dem Master-Abschluss noch andere Wege zu A14 geben: Etwa langjährige Führungskompetenz, messbare Erfolge und absolvierte Fortbildungen. Sie gibt zudem zu bedenken: Wenn der Masterabschluss die einzige Voraussetzung für die Besoldung nach A14 wäre, dann müsse gar keine Richtlinie erlassen werden. Sie ist optimistisch, Anfang 2017 eine Lösung mit der Politik zu finden.
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