Estering: BUND kritisiert den Kreis und droht mit Klage
Heiner Baumgarten: "Unsere Gesprächsbereitschaft mit Füßen getreten"
tk. Buxtehude. Im Streit um die Nutzungsausweitung des Esterings ist die nächste Eskalationsstufe erreicht: Der BUND Landesverband Niedersachsen kündigt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Stade an, wenn der Landkreis nicht seine erneute (zweite) Anordnung der sogenannten sofortigen Vollziehbarkeit zurücknimmt, mit der bis zu 40 Tage Nutzung auf der Rennstrecke erlaubt werden. Der BUND wirft der Stader Kreisverwaltung vor, "unsere Gesprächs- und Lösungsbereitschaft mit Füßen zu treten," so Landesvorsitzender Heiner Baumgarten aus Stade.
Das ist der Hintergrund: Der Landkreis hatte dem ACN (Automobilclub Niederelbe) eine neue Betriebserlaubnis für den Estering erteilt. Die lässt - wie vom ACN gewünscht - 40 Veranstaltungen im Jahr zu. Dagegen hatte der BUND grundsätzlich Widerspruch eingelegt. Er will mehr Naturschutz und weniger Veranstaltungen. Der Landkreis reagierte mit der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit, denn der Widerspruch hätte eigentlich aufschiebende Wirkung gehabt. Weil es dabei aber einen Formfehler gegeben hatte, musste die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit zurückgenommen werden. Der ACN hatte aber mit Erfolg erneut die sofortige Vollziehbarkeit beim Landkreis erreicht (das WOCHENBLATT berichtete).
"Der Landkreis verschärft den Streit", kritisiert Baumgarten. Der BUND wirft der Stader Verwaltung vor, die erneute Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit durchgedrückt zu haben, ohne vorher mit dem BUND zu sprechen. Heiner Baumgarten: "Von der Entscheidung haben wir aus der Presse erfahren."
Der BUND übt Grundsatzkritik: Seit Jahrzehnten werde über den Estering gestritten. Die aktuelle Auseinandersetzung hätte jetzt die Möglichkeit geboten, eine saubere Lösung für alle zu schaffen und die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. "Ein Miteinander von Umwelt, Natur, Rennsport und Anwohnerinteressen hätte erreicht werden können", so Baumgarten. Der BUND habe konstruktiv an einer Lösung mitarbeiten wollen. "Der Landkreis tritt mit seiner ignoranten Handlungsweise unsere Gesprächsbereitschaft mit Füßen", sagt Heiner Baumgarten.
Der BUND hat über seine Anwältin Dr. Stefanie Grünewald erneut die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit beantragt - mit Frist bis zum 29. November. Reagiere die Verwaltung nicht, werde es einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht geben.
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