Unterbringung von Flüchtlingen
Gebühren für Apensen werden neu berechnet
Die Samtgemeinde Apensen wird die Gebührensätze für die Unterbringung von Flüchtlingen neu berechnen - darauf haben sich Edgar Rot und Katrin Panje von der Verwaltung Apensen sowie Dr. Siegfried Schwarzer in seiner Funktion als stellvertretender Samtgemeinde-Bürgermeister bei einem klärenden Gespräch mit dem Landkreis Stade und dem Jobcenter Stade geeinigt. "Es war ein konstruktiver Austausch", so Edgar Rot, Vizechef im Apenser Rathaus. Wie in der Vergangenheit würden nun wieder „Pro-Kopf“-Pauschalen anhand einer Mischkalkulation berechnet. Dies werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Satzung der Samtgemeinde Apensen zu den Obdachlosenunterkünften müsse rückwirkend zum 1. August 2022 angepasst werden. Dies sei rechtlich möglich, weil es für die Betroffenen günstiger ist. "Man spricht in diesem Fall vom Günstigkeitsprinzip", so Edgar Rot.
Grund für das klärende Gespräch war ein vom WOCHENBLATT aufgedeckter Fall: Zwei aus der Ukraine geflüchtete Frauen sollten für eine gemeinsame 20 Quadratmeter große Unterkunft pro Person 511 Euro, also gemeinsam 1.022 Euro, zahlen. Normalerweise werden die Kosten vom Jobcenter Stade übernommen. Da die beiden Frauen jedoch erwerbstätig sind, sollten sie selbst für diese Summe aufkommen. Daraufhin wandte sich der ehrenamtliche Betreuer der beiden Frauen ans WOCHENBLATT.
Man habe sich bei diesen Gebühren am Höchstsatz des Jobcenters orientiert, gab Edgar Rot als Begründung für die extrem hohe Summe an. Denn seit dem Rechtskreiswechsel im Juni dieses Jahres ist nicht mehr der Landkreis, sondern das Jobcenter Stade für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig. Einer der Gedankenfehler seitens der Verwaltung war jedoch, dass in den Gebühren ein Sicherheitsaufschlag enthalten war, der in der entsprechenden Satzung festgelegt worden war und sicherstellen sollte, dass die Samtgemeinde Apensen nicht auf Kosten sitzenbleibt. Denn für die Bereitstellung von Obdachlosenunterkünften fällt nicht nur eine normale Nutzungsgebühr (Miete und Nebenkosten) an, sondern es müssen z.B. auch Leerstände und Sanierungskosten nach jedem Bewohnerwechsel finanziert werden. Diese Kosten werden jedoch gar nicht vom Jobcenter übernommen.
Die Gebühren für eine vergleichbare Unterkunft liegen in anderen Kommunen des Landkreises bei 200 bis 300 Euro pro Antragsteller, erklärt Thomas Nagel vom Jobcenter Stade. Die Anträge für die beiden Frauen aus Apensen, die dem Jobcenter jetzt erst vorliegen, würden so nicht genehmigt. Auch bisherige Anträge aus der Samtgemeinde Apensen würden überarbeitet, so Nagel.
In die Apenser Verwaltung kommt ebenfalls Bewegung: Nach ihrem Urlaub wird die zuständige Mitarbeiterin die Unterbringungsgebühren und Nebenkosten neu berechnen und dem Jobcenter und Landkreis vorlegen. Nach deren Zustimmung sind die Mitglieder des Samtgemeinderats am Zug und können die neuen Gebühren, bzw. die Anpassung der Satzung, beschließen.
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