Neue Satzung für Straßenreinigung in Buxtehude macht viel Arbeit
tk. Buxtehude. "Da raufen sich sogar Juristen die Haare", sagte Torsten Voß, Leiter des Buxtehuder Baubetriebshofs. Es geht um die Neufassung der Satzung für die Straßenreinigung und die damit verbundenen Gebühren. Fakt ist: Die alte ist Satzung nicht mehr rechtssicher und muss ersetzt werden.
Eine neue Satzung muss, vereinfacht formuliert, neue Berechnungen der Flächen aufweisen. Bisher waren es Frontmeter, jetzt werden die gesamten Grundstücksflächen erfasst. Das kann bedeuten, dass künftig auch Anlieger, deren Haus nicht direkt an eine Straße grenzt, mit herangezogen werden. Diese Fälle hatten in der Vergangenheit schon häufig zu Unmut geführt, weil einzelne Grundeigentümer für die mit zahlen mussten, die ebenfalls in den Genuss gefegter Straßen und Wege kamen, aber nicht gebührenpflichtig waren.
Hinzu kommt: Aufgrund aktueller Rechtsprechung muss der Anteil der Stadt bei der Kostenübernahme von derzeit 40 Prozent auf 25 gesenkt werden.
Eine Heldenarbeit: Zwei bis drei Stunden benötige die Verwaltung pro Straße, um die Flächen neu zu berechnen. Und das bei 280 städtischen Straßen. "Wenn es gut läuft", sagte Voß. Er rechnet damit, dass die neue Satzung samt Gebührenordnung vor der Sommerpause 2018 fertig sein wird.
Das hat Folgen für die Stadtkasse: Weil es bis dahin keine gültige Satzung gibt, muss die Stadt bis dahin den Anliegeranteil übernehmen. Das sind rund 185.000 Euro.
Die Idee von Horst Subei (SPD), die neue Satzung rückwirkend einzuführen, funktioniert nicht. Das könne nur gemacht werden, wenn die Betroffenen dadurch Vorteile hätten - was beim nachträglichen Zahlen eindeutig nicht der Fall ist.
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