Nicht-öffentliche Themen bei Sitzungen: Alles bleibt, wie es ist
Antrag der Grünen auf weniger nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte findet keine Mehrheit
Buxtehude. Deutlicher kann eine politische Mehrheit nicht zeigen, was sie vom Vorschlag auf mehr öffentliche Tagesordnungspunkte in Sitzungen hält - ohne das geradwegs abzulehnen -, als CDU und SPD während der jüngsten Sitzung des Inneren Ausschusses.
"Was für eine tiefschürfende Diskussion", merkte Astrid Bade (SPD) an. Gemeint war wohl eher: "echt überflüssig". Denn der Vorstoß, dass künftig auch spontane Nachfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen möglich sein sollen und dass es weniger nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte gibt, kam von den Grünen. Und weil das unter anderem vom SPD-Lieblingsfeind Michael Lemke gefordert wurde, musste die Idee natürlich schlecht sein.
Im Ergebnis: Der Antrag für die Spontan-Anfragen muss neu gestellt werden. Das, was die Grünen wollen, stimmte nicht mit dem Text ihres Antrags überein. Man hätte dennoch über einen textlich veränderten Antrag abstimmen können. Wollte die SPD aber nicht.
Interessanter ist das Scheitern des Antrags, der vorschlug, künftig weniger Tagesordnungspunkte nicht öffentlich zu behandeln. Den zogen die Grünen zurück - was unklug war -, denn die Aussagen der Verwaltung dazu machten deutlich: Es ist gar nicht notwendig, dafür die Geschäftsordnung zu ändern. Sachlich ist das vollkommen richtig, in der politischen Praxis wird sich dennoch nichts ändern. Denn: Die Stadtverwaltung ist gedanklich weiter als die politische Mehrheit. Fachbereichsleiter Ralf Dessel hatte zuvor im WOCHENBLATT erklärt, dass vieles, was zurzeit noch hinter verschlossenen Türen besprochen wird, durchaus im öffentlichen Teil diskutiert werden könne. Das zeige die aktuelle Rechtsprechung. Der früher gültige Leitsatz, dass Personal- und Grundstücksangelegenheiten grundsätzlich hinter verschlossenen Türen diskutiert werden müssen, gilt heute nicht mehr. Es ist immer eine sorgfältige Einzelfallentscheidung über öffentlich und nicht-öffentlich notwendig (das WOCHENBLATT berichtete).
Die Diskussion im Ausschuss zeigte jetzt: Keiner der Politiker hatte sich ernsthaft mit dem Thema befasst. In den Kommentaren zu den Paragrafen der Niedersächsischen Kommunalverfassung über den Ausschluss der Öffentlichkeit gehen viele Juristen von sehr weitreichenden Verpflichtungen zur Öffentlichkeit aus. Da müssten mitunter sogar Investoren- oder Bauherreninteressen nach Geheimhaltung zurückstehen. Das ist in Buxtehude noch nicht angekommen.
Weil die Tagesordnung gemeinsam von der Bürgermeisterin und den jeweiligen Ausschussvorsitzenden, also den Politikern, erstellt wird, bleibt es mit Sicherheit weiterhin so, wie es ist: Viel wird nicht-öffentlich diskutiert. Die Reaktionen einiger Ausschussmitglieder, die den Antrag auf mehr Öffentlichkeit mit dem Vorwurf der Mauschelei hinter verschlossenen Türen gleichsetzten, zeigen: Worum es im Kern geht, wurde noch nicht verstanden. Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist so wichtig wie bei einem Prozess vor Gericht.
Tom Kreib
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