Fahrten zum Ehrenamt müssen absetzbar sein
Steuergerechtigkeit für Ehrenamtler
tk. Buxtehude. Das, was er richtig und angemessen findet, wird Jürgen Völp zumindest vorerst nicht bekommen. Die Absage hat er vom Finanzamt Stade schwarz auf weiß: Er wollte seine Fahrtkosten als Ehrenamtler, der keinerlei Aufwandsentschädigung oder Übungsleiterpauschale bezieht, als Werbungskosten bei der Steuererklärung absetzen. Geht nicht, gibt es nicht im Steuerrecht. "Was mich betrifft, betrifft Zehntausende andere in Deutschland", sagt Völp, der sich fragt, ob nicht ein Aufstand der Engagierten notwendig wäre.
Der Buxtehuder packt in Hamburg bei der Deckscrew und als Archivar des Museumsschiffs "MS Cap San Diego" mit an. Dieser Job macht ihm Spaß und er will keinen Cent dafür haben. Doch seine Fahrtkosten, mit dem Auto oder dem ÖPNV, möchte Völp bei seiner Steuererklärung absetzen. So etwas ist im Steuerrecht aber nicht vorgesehen und das will der Rentner nicht hinnehmen.
Während Corona und den Lockdowns hat er gezwungenermaßen sein Engagement zurückfahren müssen. Untätig war er nicht. Das Steuerthema bewegt ihn schon länger. Bei seiner Steuererklärung für 2020 hat Völp seine "Cap-San-Diego"-Fahrtkosten in Höhe von rund 1.200 Euro als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht. "Dass das Finanzamt das ablehnt, habe ich erwartet", sagt der Buxtehuder. Seinen Einspruch zog er nicht zurück, so dass Völp es jetzt schriftlich hat: Als Ehrenamtler erzielt er keine Einnahmen und andere steuerliche Berücksichtigungsmöglichkeiten gibt es nicht. "Einnahmen will ich auch gar nicht erzielen", sagt der engagierte Buxtehuder.
Weil ihm das Thema der steuerlichen Berücksichtigung von Fahrtkosten wichtig ist, hat er an Dutzende Politikerinnen und Politiker geschrieben bzw. gemailt. Auf zwölf Briefe habe er nur drei Antworten bekommen, so Völp über das "Interesse" an dem Thema.
Es gehe hier nicht um Riesensummen, betont er. Die Politik würde ständig Bedeutung und Wert des Ehrenamtes loben, doch an dieser konkreten Stelle geschehe nichts. Das ist auch sein Eindruck, nachdem er sich an den Petitionsausschuss des Bundestags gewandt hatte. Das Verfahren wurde abgeschlossen. Sein eingereichtes Material werde dann ans Bundesfinanzministerium weitergereicht, wenn es dort wieder einmal um das Thema Entbürokratisierung von bürgerschaftlichem Engagement gehe. Im Übrigen ist die Antwort des Petitionsausschusses genauso blumig wie manche Politiker-Sonntagsreden: "Das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern verdient größte Anerkennung."
Dem widerspricht Jürgen Völp nicht. Jetzt müsste nur ein Schritt in der Steuergesetzgebung unternommen werden, um netten Worten Taten folgen zu lassen. "Vielleicht bewegt sich ja was", hofft der Buxtehuder der einer von vielen Hunderttausend in Deutschland ist, die sich ehrenamtlich engagieren und dafür kein Geld haben wollen.
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