Verwaltungsgericht
Samtgemeinde-Bürgermeisterwahl Hollenstedt wird nicht wiederholt
Heiner Albers' Wahl zum Hollenstedter Samtgemeinde-Bürgermeister im vergangenen September ist gültig und muss nicht wiederholt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Wie mehrfach berichtet, war die Wahl von Einwohner Aribert Otten u.a. angefochten worden, weil Heiner Albers unmittelbar vor der Wahl zweimal den Rathausbriefkasten mit Briefwahlunterlagen geleert und auch 24 Wahlbriefe am Wahltag aus den Wahllokalen mit ins Rathaus genommen hatte. Der Hollenstedter...