130 Hektar für Windkraft in der Samtgemeinde Hollenstedt
mi. Hollenstedt. Fünf neue Aufstellungsgebiete für Windkraftanlagen, sogenannte Windvorranggebiete, entstehen im Zuge der Umsetzung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) in der Samtgemeinde Hollenstedt. Außerdem werden zwei vorhandene Standorte beibehalten und teilweise erweitert. Eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans brachte jetzt die Samtgemeinde Hollenstedt auf den Weg.
Die Entscheidung, die Windvorranggebiete in den Flächennutzungsplan aufzunehmen und ein entsprechendes Änderungsverfahren einzuleiten, war einstimmig. Allerdings wäre eine Ablehnung auch gar nicht möglich gewesen. Denn bei der Umsetzung des RROP ist die Planungshoheit der Samtgemeinden eingeschränkt, das heißt, die Vorgaben müssen umgesetzt werden. Trotz des aufwendigen Verfahrens kann also gar nichts anderes als die entsprechende Änderung herauskommen. Ein Scheitern der Änderung wäre darüber hinaus für die Mitgliedsgemeinden, in denen sich die Windvorrangflächen befinden, untragbar. Hier ist man nämlich längst mit Investoren im Gespräch und hat auch die benötigten Bebauungspläne schon lange verabschiedet.
Am Ende des Verfahrens wird es demnach aller Wahrscheinlichkeit nach sieben Windvorranggebiete in der Samtgemeinde Hollenstedt geben. Kleiner Trost für erklärte Windkraftgegner: Die Zahl ist abschließend. Neue Flächen für Windräder auszuweisen, ist fast unmöglich. Der Grund: Weitere Flächen sind im Regionalen Raumordnungsprogramm für die Samtgemeinde Hollenstedt nicht vorgesehen.
Die größte der neuen Windvorrangflächen liegt nordwestlich Regesbostels und umfasst 50 Hektar. Etwas kleiner ist das Gebiet bei Hollenstedt mit rund 36 Hektar. Dazu kommen ein zwölf Hektar großes Areal bei Halvesbostel und eine neun Hektar große Fläche im Grenzgebiet zwischen Hollenstedt und Neu Wulmstorf sowie ein bestehendes Gebiet bei Appel, das im Zuge der neuen Raumordnung um 15 Hektar erweitert wird. Das ebenfalls schon bestehende Windvorranggebiet in Wenzendorf soll für „Repowering-Maßnahmen“ genutzt werden. Das bedeutet, die vorhandenen veralteten Anlagen könnten durch neue höhere und damit auch effektivere ersetzt werden. Wie viele Anlagen in den einzelnen Gebieten maximal stehen dürfen, das lasse sich laut Kreissprecher Bernhard Frosdorfer nicht einfach pauschal für jedes Gebiet feststellen, sondern es müsse der individuelle Einzelfall geprüft werden. Auch die Höhe der Windräder sei nicht festlegbar. Frosdorfer: „Der Landkreis geht im Raumordnungsprogramm von einer durchschnittlichen Nabenröhe von 134 Metern aus.“
„Ihr habt nur vier Anlagen eingeplant, in das Gebiet passen aber laut Flächennutzungsplanentwurf fünf“, monierte die Hollenstedter Grünen-Politikerin Ruth Alpers bereits während der Ausschusssitzung. Die Kritik richtete sich an Hollenstedts Bürgermeister Jürgen Böhme (CDU).
Hintergrund: In Hollenstedt war das neue Windvorranggebiet ein Politikum. Mehrfach warfen die Grünen Jürgen Böhme vor, die Windkraft in Hollenstedt stiefmütterlich zu behandeln. Doch Alpers lag falsch. „Das ist nur ein grober Entwurf, wenn die Gemeinde Hollenstedt in ihrer Planung zu einer anderen Anzahl kommt, ist das nicht falsch“, sprang jedenfalls Planer Karsten Schwormstede Jürgen Böhme bei.
Redakteur:Mitja Schrader |
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