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Umstrittene Klinikreform auch im Bundesrat bestätigt - ländliche Kliniken nun in Sorge

Gärtnereifläche und Gewerbegebietserweiterung im Bauausschuss
Eine Ortsumfahrung für Hollenstedt planen

Bürgermeister Jürgen Böhme (re.) und Ausschussvorsitzender Jörg Meier moderierten die Video-Bauausschuss-Sitzung vom Küsterhaus aus  | Foto: bim
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bim. Hollenstedt. "Wir haben einen richtigen Siedlungsdruck bei Gewerbe- und Wohnbauflächen", berichtete Hollenstedts Bürgermeister Jürgen Böhme (CDU) in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde. 140 Anmeldungen gebe es alleine für Wohnbaugrundstücke. "Wir haben zurzeit nichts zu bieten", sagte Böhme. So ging es in der Sitzung um die Nutzung der Gärtnereifläche an der Moisburger Straße für Wohnbebauung, die Erweiterung des Gewerbegebietes um rund 15 Hektar und eine innerörtliche Entlastungsstraße.
Gärtnereifläche: Die ca. zwei Hektar große Gärtnereifläche an der Moisburger Straße (L141) im Eigentum der Gemeinde soll für verschiedene Formen der Wohnbebauung, u.a. Altenwohnen und Mehrfamilienhäuser, sowie den Neubau des Hollenstedter Samtgemeinde-Rathauses vorgesehen werden.
Der Bauausschuss empfahl dem Verwaltungsausschuss, der am morgigen Donnerstag, 6. Mai, darüber berät, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern bzw. fortzuschreiben. Im Rahmen des weiteren Verfahrens soll dann festgelegt werden, wo Wohnbebauung, gemischte Bauflächen und wo das Rathaus hinkommen sollen.
Gewerbegebiet und Ortsumfahrung: Im Zuge der Erweiterung des Gewerbegebietes soll auch eine Ortsumfahrung geplant werden. Denn bereits jetzt kommt es zu den Stoßzeiten und bei Unfällen auf der A1 in Hollenstedts Ortsmitte zum Verkehrskollaps, insbesondere an der Kreuzung Tostedter Straße/Hauptstraße.
Eine mögliche Trasse: Die geplante Entlastungsstraße könnte aus Richtung Autobahn an der Gewerbegebiets-Erschließungsstraße Am Ahrensbusch anknüpfen, weiter an der Hauptstraße in einen Kreisverkehr münden und von dort bis zur Wohlesbosteler Straße führen - "anbaufrei", wie Stadtplaner Karsten Schwormstede erläuterte. Bedeutet: Von der Ortsumfahrung dürfen keine Gewerbegrundstücke erschlossen werden.
Von der Entlastungsstraße könnten auch die künftigen Bewohner neu auszuweisender Wohnbauflächen westlich des Achtern Schünen profitieren.
Der Hofstedter Berg und seine "prägende Kuppe" sollten von Bebauung freigehalten sowie naturnahe Bereiche für Ausgleich und Erholung geschaffen werden. Die Abstände zu Wohnbebauung und Wald müssten eingehalten werden. Auch nördlich der Kindertagesstätte Achtern Schünen sollten Freiraumflächen geschaffen und diese für die Oberflächenentwässerung mit genutzt werden, erläuterte Schwormstede.
"Es wird flott gebaut, aber nicht flott begrünt", meinte Ruth Alpers (Grüne) zu der Grünfäche nördlich der Kita. Die Erweiterung des Gewerbegebietes um 15 Hektar findet sie überdimensioniert. "Es muss ja nicht alles adhoc erschlossen werden", entgegnete Jörg Meier (CDU).
Gefragt nach einer möglichen Kostenbeteiligung des Landkreises an einer Ortsumgehung, erläuterte Jürgen Böhme, dass die Umgehung auch als Entlastungsstraße für die Kreisstraßen K62 (Wohlesbosteler Straße) und die K16 (Holtorfsbosteler Straße) deklariert werden könne. Oder man führe die Umgehung durch das Gewerbegebiet und könne dann Erschließungskosten auf die dort ansiedelnden Gewerbebetriebe umlegen. Mit einer Realisierung der Straße rechnet er aber frühestens in fünf bis zehn Jahren.
Bei einer Gegenstimme empfahl der Ausschuss, die entsprechende Flächennutzungsplan-Änderung für die gewerbliche Weiterentwicklung in Richtung Westen sowie den Bau der innerörtlichen Entlastungsstraße, die gleichzeitig das erweiterte Gewerbegebiet erschließt, bei der Samtgemeinde zu beantragen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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