Empfehlung des Bauausschusses
Hollenstedts Samtgemeinde-Rathaus soll an Moisburger Straße
bim. Hollenstedt. "Wir brauchen die Gemeinde Hollenstedt, wenn wir ein Samtgemeinde-Rathaus auf der Fläche der Gemeinde Hollenstedt haben wollen, und sind angewiesen auf demokratische Beschlüsse der Gemeinde." Mit diesen Worten leitete Hollenstedts Samtgemeinde-Bürgermeister Heiner Albers in der jüngsten Sitzung des Umwelt-, Bau- und Ordnungsausschusses die Beratung um den Standort des neuen Samtgemeinde-Rathauses ein. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung empfahl der Ausschuss mehrheitlich, das Angebot der Gemeinde anzunehmen, das Rathaus auf der ehemaligen Gärtnereifläche an der Moisburger Straße zu errichten.
Heiner Albers machte keinen Hehl daraus, dass er den Standort für nicht optimal halte. Er hätte sich das Rathaus lieber in der Ortsmite gewünscht.
Auch Bernd Perlowski (Wählergemeinschaft Hollenstedt, WGH) bedauerte, dass der Standort auf dem Volksbnankgelände nicht zum Tragen komme. "Die Baureife an der Moisburger Straße ist noch in weiter Ferne", prophezeite er. Flächennutzungs- und Bebauungsplan müssen noch geändert und Entwässerungsfragen geklärt werden. "Es gibt noch kein Regenrückhaltebecken, das lange geplant und auch genehmigt ist. Und auch ein Einzelhandelsgutachten wurde noch nicht in Auftrag gegeben", mahnte Perlowski an. Denn um die Gemengelage in der Ortsmitte und die weitere Orts- und Einzelhandelsentwicklung zu klären, hatte die Politik im Juni einstimmig die Erstellung eines Einzelhandelsgutachtens beschlossen. "Wir sollten das Angebot der Gemeinde wohlwollend zur Kenntnis nehmen, mehr aber auch nicht", meinte Perlowski.
Ruth Alpers (Grüne) sah das anders: "Von all den Vorstellungen aus der Vergangenheit ist die Moisburger Straße die beste." Manfred Cohrs (CDU) war dagegen, das Thema nochmal zu vertagen. "Es gibt in der Samtgemeinde kein einziges Grundstück, bei dem nicht die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen müsste. Wir sollten jetzt losmarschieren", sagte er.
Nun muss der Samtgemeinderat, sobald er wieder tagt, darüber beschließen.
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