„Ich fühle mich vom Staat abgezockt und betrogen“

Hat Klage eingereicht: Herbert Heins
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Rentner Herbert Heins kämpft vor Gericht gegen Doppel-Verbeitragung für Direktversicherung

(os). Weil er sich vom Staat betrogen fühlt, zieht Herbert Heins (64) jetzt vor das Sozialgericht Lüneburg. Es geht um die seiner Meinung nach gesetzwidrige Doppel-Verbeitragung von Leistungen aus einer Kapital-Direktversicherung.
Hintergrund: Wie vom Staat empfohlen, hat Herbert Heins für seine Rente privat vorgesorgt und bereits seit 1988 einen Teil seines Brutto-Gehaltes in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt. Diese wurde von Heins‘ Arbeitgeber in Form einer Direktversicherung abgeschlossen. Einen eigenen Beitrag leistete der Arbeitgeber nicht, er musste nur treuhänderisch das Geld weiterleiten. Die Beiträge wurden mit einer pauschalierten Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 20 Prozent sowie dem gültigen Arbeitnehmeranteil zur Krankenkasse belegt.
Herbert Heins wähnte sich auf der sicheren Seite, bis am Tag der Auszahlung im vergangenen Jahr das böse Erwachen kam: Der Neu-Rentner aus Hollenstedt (Landkreis Harburg) musste auf die Kapitalleistung nun noch einmal und zwar die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von zusammen 17,7 Prozent bezahlen - eine fünfstellige Summe. „Der Staat zockt hier vorsorgende Bürger ab, indem er mehrfach den Arbeitnehmer­anteil kassiert. Das halte ich für Betrug“, kritisiert Heins. Er hat seine Krankenkasse, die den Betrag eingezogen hat, vor dem Sozialgericht Lüneburg verklagt. Die Klage wurde eingereicht, ein Termin steht noch nicht fest.
Knackpunkt ist das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GMG), das 2004 von der damaligen rot-grünen Koalition unter Federführung der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), mit Hilfe des heutigen CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer, erlassen wurde. „Darin wurden auf einmal eigene Beiträge der Arbeitnehmer als betriebliche Versorgungsbezüge des Arbeitgebers deklariert“, kritisiert Herbert Heins. Die Auswirkungen des neuen Gesetzes seien ihm weder von der Versicherung noch von seiner Krankenkasse mitgeteilt worden. „Später wurde mir gesagt, das neue Gesetz habe im Bundesanzeiger gestanden. Wer liest den denn?“, fragt Heins. Fatal sei, dass das Gesetz rückwirkend auch auf Altverträge angewandt wurde. Das sei eine Missachtung des Rückwirkungsverbotes.
Herbert Heins hat sich der „Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte Direktversicherte“ angeschlossen. „Wir wollen eine Öffentlichkeit für das Problem schaffen“, sagt er. Er schätzt, dass bundesweit rund sechs Millionen Versicherungsnehmer von den Auswirkungen des GMG betroffen sind. „Viele wissen das bis heute nicht“, vermutet Heins.
Er klagt nun vor dem Sozialgericht Lüneburg und will von der TK die zuviel gezahlte Summe erstattet bekommen. „Ich glaube nicht, dass ich eine große Chance habe“, sagt Heins. Die Klagen vor den Sozialgerichten häufen sich zwar, aber die Kasse spricht von Einzelfällen, wenn sie einmal verurteilt wurde. Eine Sammelklage sei nicht zugelassen, und für einen einzelnen Bürger sei es schwierig, gegen das Kartell aus Versicherungen, Krankenkassen, Gerichten und Politik anzukommen, wenn diese zusammenarbeiten. Es sei wichtig, überhaupt die Öffentlichkeit aufzurütteln und das Thema bekannt zu machen.
Nur die Politik könnte das Dilemma korrigieren, Unterstützung haben die Geschädigten wohl derzeit nicht zu erwarten, befürchtet Herbert Heins. Die Bundestagsabgeordneten, die er angemailt hat, haben signalisiert, dass sie nicht an dem GMG rütteln wollen. Kein Wunder, sind doch viele von ihnen als Privatversicherte vom GMG gar nicht betroffen. Die Abgaben für die Direktversicherungen werden nämlich nur für gesetzlich oder freiwillig gesetzlich Versicherte fällig...

Wen betrifft die Regelung?

(os). Beitragspflichtig sind nur Direktversicherungen, die über den Arbeitgeber sowie Kapitallebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden. Keine Sozialabgaben sind für gesetzlich Versicherte auf Zahlungen aus einer privaten Rürup- oder Riester-Rente oder auf Auszahlungen aus einer privaten Kapitallebensversicherung fällig, die vor 2005 abgeschlossen wurde (Quelle: focus.de). Experten raten Versicherungsnehmern, sich bei Zweifeln an ihren Versicherer zu wenden.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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