"Radfahrer gehören auf die Straße" Viele innerorts ausgewiesene Radwege sind illegal"
mi. Landkreis. Der Landkreis Harburg duldet und fördert seit Jahren eine Praxis, die Radfahrer innerorts auf Fußwege zwingt. Das sei nicht nur rechtswidrig, sondern auch gefährlich. Das kritisiert jetzt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub im Landkreis Harburg (ADFC). Dessen Vorsitzende Karin Sager fordert: Radfahrer gehören innerorts auf die Straße, am besten auf Fahrradstreifen.
Die Kritik des ADFC betrifft dabei das bekannte blaue Verkehrszeichen mit dem Piktoramm eines Fahrrads sowie einer Mutter mit Kind. Allgemein bekannt als Rad-/Fußweg. Dieses Schild zwinge Fahrradfahrer innerorts auf die Fußwege, die dafür oft gar nicht zugelassen seien. Besonders schlimm: Oft gebe es nur auf der einen Seite einen Rad-/Fußweg, dann seien Radfahrer gezwungen, als Geisterfahrer auf der falschen Seite unterwegs zu sein. Es sei unstrittig, dass Radfahren auf Fußwegen vor allem auf der falschen Seite die größte Unfallgefahr bedeute, so Karin Sager. Zwar verstehe man, dass viele Bürger Angst hätten, auf der Straße zu fahren, weil Autos zu schnell unterwegs seien, beim Überholen den Mindestabstand von 1,50 Meter nicht einhielten, Radfahrer schnitten und auch anpöbelten. Sie hätten das subjektive Gefühl, der Fußweg sei sicherer, das sei aber eine trügerische Sicherheit. Karin Sager: „Man muss den Autoverkehr beruhigen und nicht den Radfahrer von der Straße verbannen.“ Der ADFC poche deswegen auf die Umsetzung der geltenden Vorschriften. Im Landkreis gehe seit Jahren der Verkehrsfluss vor der Sicherheit der Radfahrer. Karin Sager: „Wenn Radfahrer auf die Fußwege sollen, müssen diese auch so hergerichtet sein, dass dies rechtlich zulässig ist, einfach nur ein Schild aufzustellen reicht nicht.“
Der ADFC ruft deswegen alle Bürger auf, sich für sicheren Fahrradverkehr stark zu machen. Wer sich mit dem ADFC dafür einsetzten will, sollte sich im ADFC-Infoladen oder den Ortsgruppen melden. Alle Kontakte: www.adfc-kreis-harburg.de.
Redakteur:Mitja Schrader |
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