Vorgaben vom grünen Tisch - Beispiel Dollern: Bestimmungen bei der Bauleitplanung werfen vor Ort immer wieder Probleme auf
jd. Dollern. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Einzelhändler regelmäßig in ihre Betriebe investieren. Doch oftmals scheitert die Umsetzung von geplanten An- und Umbauten - nicht wegen des Geldes, sondern wegen der Behörden. Beispiel Dollern: Dort gibt es seit Jahrzehnten den Sonderposten-Markt „Krümet“. Der soll erweitert werden. Das wäre theoretisch kaum möglich - aufgrund bürokratischer Bestimmungen. Mit dem Sonderposten-Markt, einem Kaufhaus sowie einem größeren Lebensmittelmarkt stellt Dollern ein Sonderfall dar, den es aus Behördensicht so gar nicht geben dürfte. Krümet soll nun grünes Licht für die Vergrößerung der Verkaufsfläche bekommen - das klappt allerdings nur mit Hilfe eines kleinen „Kniffes“.
Nach den raumplanerischen Vorgaben aus Hannover und Stade passt Dollern nicht ins „Schema F“: Größere Märkte oder gar Kaufhäuser dürfen sich laut „Regionalem Raumordnungsprogramm“ (RROP) nur in Orten mit besonderen Versorgungsfunktionen ansiedeln. Das wären in Dollerns Nachbarschaft Horneburg, das im RROP als Grundzentrum eingestuft ist, sowie das Mittelzentrum Stade.
Nun gibt es in Dollern aber gewachsene Einzelhandelsstrukturen, für die Bestandschutz gilt. Doch sobald einer der örtlichen Händler eine Erweiterung plant und dafür ein B-Plan geändert oder neu auf den Weg gebracht werden muss, kommt das RROP ins Spiel, nach dem kreisweit alle Kommunen in eine Schublade passen müssen. Dollern ausnahmsweise in das Fach „Grundzentrum“ zu legen, wäre aber nicht zulässig. „Die Funktionen eines Grundzentrums sind leider klar definiert“, sagt Roger Courtault, Bauamtsleiter in der Samtgemeinde Horneburg.
Courtault hat in der Vergangenheit schon unzählige Male mit den Verantwortlichen des Landkreises zusammengesessen, um Sonderregelungen für Dollern auszuloten. Schließlich erstreckt sich das Einzugsgebiet der dortigen Geschäfte auf den halben Landkreis. Doch theoretisch dürfte das Dorf nur eine „Nahversorgungsfunktion im fußläufigen Bereich“ erfüllen, wie es im Behördendeutsch heißt. So sind die Chancen, die restriktiven Vorgaben aufzuweichen, gering. Auch Bürgermeister Wilfried Ehlers betrachtet das mit Sorge: Der Handel in Dollern müsse sich erweitern dürfen, um auf die Dauer konkurrenzfähig zu bleiben. Würde sich eines der Geschäfte aufgrund der Vorgaben des RROP irgendwann einen anderen Standort suchen, wäre das ein Super-Gau für den aufstrebenden Ort.
Im Fall „Krümet“ habe die Gemeinde jetzt ein „Schlupfloch“ gefunden, so Courtault: Der Sonderposten-Markt könne eine geplante Erweiterung umsetzen. Das funktioniere aber nur, weil es für das Gelände keinen B-Plan gebe. So müsse das Bauvorhaben nicht an die überordnete Planung, sprich das RROP, angepasst werden. „Das ist in diesem Fall die Lücke, bei der wir ansetzen konnten“, sagt Courtault. Nach seiner Ansicht steht Dollern exemplarisch für die Diskrepanz zwischen den Gegebenheiten vor Ort und den Planungen am grünen Tisch.
• Eine Stellungnahme von „Krümet“ lag bis Redaktionsschluss nicht vor.
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