Jesteburg
Aldi und Rewe wollen sich am Allerbeeksring vergrößern
as. Jesteburg. Zu klein und nicht mehr zeitgemäß: Der Discounter Aldi und der Supermarkt Rewe wollen ihre bestehenden Märkte in Jesteburg vergrößern (das WOCHENBLATT berichtete). Sowohl der Bauausschuss als auch der Ausschuss für Wirtschaft-, Tourismus und Kultur (WTK) haben sich jetzt in einer gemeinsamen Sitzung dafür ausgesprochen, dass die Erweiterungen am bisherigen Standort, im Gewerbegebiet Allerbeeksring, stattfinden sollen. Jeweils mit drei Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen haben die Gremien das im Ausschuss vorgestellte Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept empfohlen. Die endgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat. Kritik an der Entscheidung gibt es von der UWG Jes!, die das Sandbarg-Areal als Standort präferiert.
Die derzeitigen Verkaufsflächen von Rewe (990 Quadratmeter) und Aldi (770 Quadratmeter) sollen erweitert werden auf 2.100 Quadratmeter (Rewe) bzw. 1.330 Quadratmeter (Aldi). Zum Vergleich: Der 2019 eröffnete Familia an der Schützenstraße ist rund 2.500 Quadratmeter groß. Während bei Rewe angebaut werden soll, möchte Aldi das alte Gebäude abreißen und neu bauen. Durch den Abriss des Getränkemarktes „XXL“ steht dort auch ausreichend Fläche zur Verfügung.
Bereits vor einem Jahr wurde die Erweiterung des Discounters im Bauausschuss diskutiert. Die damaligen Ratsmitglieder hatten das Reitplatzgelände und das Sandbarg-Areal als alternative Standorte verworfen. Die Gemeindeverwaltung sollte klären, inwieweit eine Erweiterung im Gewerbegebiet am Allerbeeksring mit dem Raumordnungsprogramm in Einklang zu bringen ist.
Ein von der Verwaltung beauftragtes Gutachten kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass die Vorhaben zur Erweiterung des bestehenden REWE- und ALDI-Marktes am Nahversorgungsstandort Allerbeeksring mit den Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes im Einklang stehen: Großflächiger Einzelhandel soll vorrangig dem zentralen Versorgungsbereich (Ortskern) sowie im Bereich der beiden Nahversorgungsstandorte Schützenstraße und Allerbeeksring vorbehalten sein.
Das Problem liegt beim Integrationsgebot, das besagt, dass großflächiger Einzelhandel nur im räumlichen Zusammenhang mit den zentralen Versorgungsbereichen zulässig ist. Doch der Allerbeeksring ist weder Teil des zentralen Versorgungsbereiches noch dort angeschlossen. Das Gutachten hat jedoch ergeben, dass dort für die Erweiterung der beiden Märkte eine Ausnahmeregelung getroffen werden könnte, die großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ermöglicht. Der Landkreis Harburg muss diese Ausnahme jedoch noch genehmigen.
Redakteur:Anke Settekorn aus Jesteburg |
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