Landkreis Stade weist auf Regeln hin
Überschwemmungsgebiet: Lühe-Anlieger sind in der Pflicht
Vom Hochwasser Ende des vergangenen Jahres waren auch Teile des Landkreises Stade betroffen. An vielen Nebenflüssen der Elbe wurden extrem hohe Pegelstände verzeichnet. Besonders kritisch war die Lage an der Lühe, wo das Wasser zeitweise bis knapp unter die Deichkante reichte. Dort besteht auch eine spezielle Situation: Beiderseits des Flusses verläuft ein amtlich ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet. Es gelten auch besondere Vorgaben für die Anwohner.
Überschwemmungsgebiet mit besonderen Regeln
Die Untere Deichbehörde beim Landkreis Stade nimmt das Weihnachtshochwasser zum Anlass, den Anwohnern an der Lühe umfangreiche Informationen zum Hochwasserschutz zu übermitteln. Rund 500 Schreiben werden dieser Tage verschickt. Darin stellen die Fachleute der Deichbehörde grundlegende Informationen über Verpflichtungen, Vorgaben und Verbote im Überschwemmungsgebiet der Lühe dar. Das Überschwemmungsgebiet befindet sich zwischen den Deichen entlang der Lühe. Für diesen Bereich wurden bereits 1974 per Verordnung besondere Regeln festgesetzt.
Wasserabfluss darf nicht verhindert werden
„Explizit verboten sind die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können“, erklärt Kreisbaurätin Madeleine Pönitz, die auch Leiterin des Katastrophenschutzstabs der Kreisverwaltung ist. Außerdem dürfen keine Gegenstände im Überschwemmungsgebiet gelagert werden, die fortgeschwemmt werden können. So soll verhindert werden, dass sich Treibgut z.B. an Brücken oder in den Toren des Lühe-Sperrwerkes verfängt. Vor wenigen Wochen hatte sich ein Kirschennetz das Sperrwerk blockiert und das Schließen der Tore behindert. Erst die Feuerwehr konnte die Gefahr bannen. „Dem Fluss darf kein Stauraum entzogen werden“, betont die Kreisbaurätin. „Der Hochwasserschutz darf nicht beeinträchtigt werden.“
Gespräche mit allen Akteuren
Der Bürgermeister der Samtgemeinde Lühe, Timo Gerke, begrüßt die Initiative des Landkreises zur Information der Betroffenen: „Beim Hochwasserschutz ziehen wir an einem Strang.“ Gerke setzt auf eine enge Abstimmung mit den verschiedenen Akteuren. Es gelte, die richtigen Schlüsse aus dem Hochwasser zum Jahresende 2023 zu ziehen. Dazu wird es in Kürze auf Einladung des Landkreises Gespräche mit Vertretern der Gemeinden, der Deich- und Unterhaltungsverbände sowie der zuständigen Stellen bei Land und Bund geben.
Anlieger sind verpflichtet, Vorsorge zu treffen
Landrat Kai Seefried war an Weihnachten selbst an Aue und Lühe vor Ort und hat an Lagebesprechungen teilgenommen. „Die Information der Bevölkerung ist uns ein besonderes Anliegen“, sagt der Verwaltungschef. „Vorsorge ist wichtig. Nur so kann es gelingen, die Folgen von Hochwasser gering zu halten.“ Dafür sollen die Bewohner des Überschwemmungsgebietes sensibilisiert werden. Schließlich sind alle dort lebenden Menschen, die durch Hochwasser betroffen sein können, von Gesetzes wegen im Rahmen des ihnen Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, Vorsorge zu treffen.
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