Verfahren gegen den Lebenshof gegen Geldauflage vorläufig eingestellt
as. Glüsingen. Der Lebenshof am Mühlenbach und sein Vorsitzender Günter Garbers (Foto) können aufatmen: Das Verfahren gegen den Gnadenhof für Nutztiere wurde jetzt gegen Geldauflage vorläufig eingestellt.
Eine Tierschutzorganisation hatte Anzeige gegen den Glüsinger Hof erstattet, die für Verstöße gegen den Tierschutz zuständige Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte daraufhin das Verfahren eingeleitet. Garbers wurde vorgeworfen, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben: Er soll seine Tiere nicht ausreichend gefüttert und die Klauenpflege nicht richtig betrieben haben.
"Vor dem Hintergrund, dass Herr Garbers noch nicht auffällig geworden und unbestraft ist, haben wir einer Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a zugestimmt", sagt Staatsanwalt Thorsten Stein von der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Die Auflage: Der Lebenshof am Mühlenbach muss 800 Euro an einen Tier- und Naturschutz-verein zahlen.
Redakteur:Anke Settekorn aus Jesteburg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.