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Umstrittene Klinikreform auch im Bundesrat bestätigt - ländliche Kliniken nun in Sorge

Prozess um Verschreibung von 480 Morphiumampullen
Arzt aus Landkreis Stade erhält Geldbuße

Foto: Fotolia ChaotiC_PhotographY
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tk. Stade. Das Verfahren gegen einen Allgemeinmediziner aus dem Landkreis Stade, dem Untreue und ein Verstoß gegen das Betäubungsmittel-Gesetz vorgeworfen wurde, ist gegen Zahlung einer Geldbuße in einer mittleren fünfstelligen Höhe eingestellt worden. Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, bestätigt das auf WOCHENBLATT-Nachfrage.

Verschreibung medizinisch nicht notwendig

Der Fall hatte 2017 für Schlagzeilen gesorgt. Der Mediziner soll einer mittlerweile verstorbenen Seniorin 480 Ampullen mit Morphium verschrieben haben, wobei sie nur 104 selbst benötigt habe.  Im September 2018 wurde Anklage vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Stade erhoben. "Wir sind überzeugt, dass die Verschreibungen medizinisch nicht notwendig gewesen sind", sagte damals Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas.

Hohe Geldbuße statt Vorstrafe

Während einer langen Videokonferenz mit allen Verfahrensbeteiligten sei jetzt eine Einigung erzielt worden, der alle zugestimmt hätten. Das Schöffengericht hat den Beschluss Ende April verkündet. Damit ist der betroffene Mediziner, trotz der Geldbuße, nicht vorbestraft. Es handele sich bei der Verständigung um eine Möglichkeit aus der Strafprozessordnung, die helfe, Verfahren im Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität vereinfacht und schneller abzuschließen, so Breas. "Der Rechtsfrieden wird hergestellt, ohne dass dabei auf Sanktionen verzichtete wird", erklärt der Jurist über die Einstellung gegen eine Geldbuße.

Unzufriedenheit bei Angehörigen

Zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts wird vermutlich nicht der Sohn der Seniorin sein, der die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte. Er hatte Rechnungen über die Zuzahlung für Morphium-Rezepte bekommen, nachdem seine Mutter in ein Seniorenheim umgezogen war. Die habe ihm aber versichert, gar keine Morphiumspritzen zu bekommen. Der Arzt habe ihr lediglich Pflaster mit dem Wirkstoff verschrieben (das WOCHENBLATT berichtete).

Er hatte über die vergangenen Jahre immer wieder darauf gedrängt, dass der Fall seiner Mutter juristisch aufgearbeitet werden müsse.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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