Beleidigung auch in Fremdsprache strafbar
Mann aus Kutenholz landete wegen polnisch-russischer Kraftausdrücke vor dem Amtsgericht Stade
Mit fremdsprachigen Kraftausdrücken wird sich ein Mann aus Kutenholz in Zukunft wohl zurückhalten. Der 43-Jährige wurde wegen Beleidigung eines Polizisten belangt. Der Kutenholzer ist zwar gebürtiger Deutscher, doch dem Beamten warf er seine Schmähworte auf Russisch und Polnisch an den Kopf. Das geschah während eines nächtlichen Polizeieinsatzes. Nachbarn hatten die 110 gewählt, weil der Mann mit zwei Freunden in der Garage gelärmt hatte. Der Fall landete jetzt beim Amtsgericht Stade, da der Angeklagte einen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte.
Dumm gelaufen, wenn man jemanden mit unflätigen Vokabeln einer fremden Sprache beschimpft und das Gegenüber diese Sprache beherrscht: Schließlich konnte der 43-Jährige nicht ahnen, dass der von ihm als "kurwa jebana" titulierte Polizist aus Russland stammt und daher gleich wusste, mit welch übler Beschimpfung er bedacht wurde. Allerdings ist diese polnisch-russische Verbalinjurie nicht sonderlich einfallsreich. Laut der Richterin drehen sich Gerichtsverfahren wegen Beleidigung öfter um diese beiden Schimpfwörter.
Laut Anklageschrift bedeutet der osteuropäische Wortmix so viel wie "verfi... Schlampe". Der Angeklagte war sich nach eigenem Bekunden auch im Klaren darüber, was er da von sich gab. Doch will er damit keinesfalls den Polizisten gemeint haben. In seinem Kutenholzer Freundeskreis habe sich dieser Ausspruch quasi eingebürgert und werde unter anderem verwendet, wenn jemandem ein Missgeschick passiert - etwa im Sinne von "verfluchte Scheiße". Von seinen Kumpels habe sich nie jemand dadurch beleidigt gefühlt.
Auch an dem besagten Abend im September vergangenen Jahres soll das Schimpfwort ein paar Mal gefallen sein, so der Angeklagte. Er habe das "ganz witzig" gefunden und sich nichts dabei gedacht. Mit seinen zwei Freunden hatte er bei offenem Garagentor dem Alkohol zugesprochen und kurz vor Mitternacht noch so laut die Musik angedreht, dass ein Streifenwagen anrückte.
Die Lieder verstummten, die Anwesenden wurden ermahnt und die Beamten waren im Begriff, zurück zum Auto zu gehen - als die "schlimmen" Wörter fielen. Der geschmähte Polizist erklärte, Anzeige wegen Beleidigung zu erstatten, und wollte die Personalien des Angeklagten aufnehmen. Doch dieser zeigte sich wenig kooperativ, verweigerte die Herausgabe des Ausweises. Auch eine Leibesvisitation förderte das Dokument nicht zutage. So erfolgte die Personenfeststellung per Funkspruch-Abfrage im Peterwagen.
Sein renitentes Verhalten erklärte der Kutenholzer vor Gericht mit seiner Verärgerung darüber, dass ihm mutmaßlich eine Nachbarin mal wieder die Polizei auf den Hals gehetzt hatte. "Ich war einfach sauer auf die Nachbarin." Schließlich sei es in dem Dorf üblich, die Sache untereinander zu klären. Sein "kurwa jebana" habe er als allgemeine Unmutsbekundung geäußert.
Hier wurde es der Richterin dann doch zu viel: Die Einlassung, das Schimpfort sei nur so gefallen, halte sie für lebensfremd. "Wer so etwas sagt, nimmt billigend in Kauf, jemanden damit zu beleidigen." Die Polizisten hätten ohnehin schon einen schweren Job, da müssen drei betrunkene Männer nicht noch unnötig deren Arbeit erschweren.
Der Angeklagte zeigte sich einsichtig, entschuldigte sich am Ende - allerdings erst nach Aufforderung durch die Richterin - für seine Worte. "Wenn Sie sich beleidigt gefühlt haben, dann tut es mir leid", wandte sich der Kutenholzer an den als Zeugen geladenen Polizisten.
Da der Mann strafrechtlich gesehen eine blütenweiße Weste vorweisen kann, stellte die Richterin das Verfahren gegen eine Geldauflage, zahlbar an die Stiftung Opferhilfe, ein.
Die Richterin kündigte augenzwinkernd an, der Bedeutung von "kurwa jebana" mal auf den Grund zu gehen: "Bei der nächsten Verhandlung mache ich Ernst und lade einen Sprachwissenschaftler als Sachverständigen."
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