Ohrfeige aus dem Vorstadtpanzer in Stade
Attacke gegen Radfahrer: Verfahren eingestellt / Zweifel an Rechtsprechung
tp. Stade. Wenn dieses schlechte Beispiel Schule macht, wird die öffentliche Straße zur freien Wildbahn für Verkehrsrowdys: Diesen Eindruck zumindest hat ein Fahrradfahrer* (48) aus Stade nach der rücksichtslosen Attacke eines PS-Rüpels, die er wohl sein Leben lang nicht vergisst. Nach seinem Eindruck werde der Vorfall von der Justizbehörde aber nicht ausreichend gewürdigt sondern offenbar als Bagatelle abgetan.
Am Dienstag, 24. Oktober 2017, gegen 19.30 Uhr fuhr der Radler, ein als friedfertig geltender Gymnasiallehrer, mit seinem Fahrrad durch die enge und dunkle Bungenstraße in der Stader Altstadt, in der für Kraftfahrzeuge die Einbahnregelung gilt. Der Fahrer eines ihm entgegenkommenden schwarzen Stadtgeländewagens vom Typ SUV mit STD-Kennzeichen soll ihn - in der falschen Annahme, auch für Fahrräder gelte die Einbahnstraßenregelung - mit seinem wuchtigen "Vorstadtpanzer" bedrängt und schließlich durch das heruntergekurbelte Fenster mit dem Handrücken brutal ins Gesicht geschlagen haben. Die Brille des Opfers sei nach der Backpfeife einige Meter weit durch die Luft geflogen.
Der Radfahrer flüchtete in die Gaststätte "Knechthausen" und rief die Polizei, die nach ca. einer Stunde eintraf und die Anzeige wegen Körperverletzung entgegen nahm.
Der SUV-Fahrer, der sich seinerseits im Recht sah und gemeinsam mit dem Beifahrer am Ort des Geschehens wartete, soll später der Polizei zu Protokoll gegeben haben, der Radfahrer habe seinen Außenspiegel beschädigt. Er erstattete seinerseits Anzeige wegen Sachbeschädigung. Der geschlagene Radler will den Spiegel lediglich eingeklappt haben, um sich Platz zum Passieren zu verschaffen.
Enttäuscht reagierte der Radfahrer, der außer einer schmerzhaften Rötung im Gesicht keine Verletzungen davontrug, als die Staatsanwaltschaft Stade Anfang Dezember die Ermittlungen einstellte, mit der schriftlichen Begründung, der Fall sei von geringem öffentlichem Interesse. Die Justizbehörde regte an, der Radler könne gegen den SUV-Fahrer gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte ergreifen.
Das Schläger-Opfer wollte den Fall schon auf sich beruhen lassen. Doch als die couragierte Lehrerkollegin und Sportkameradin Kerstin S.* (57) von der Haltung der Staatsanwaltschaft erfuhr, wandte sie sich über das WOCHENBLATT empört an die Öffentlichkeit: Ein Staat, der Zivilcourage propagiere, müsse im Gegenzug seine Bürger entsprechend schützen, andernfalls sei die "Rechtsprechung nicht authentisch".
Bis Redaktionsschluss konnte der Vorfall bei der Staatsanwaltschaft noch nicht gefunden werden. Ggf. äußert sie sich später zu dem Fall.
*Namen der Red. bekannt
Redakteur:Thorsten Penz aus Stade |
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