Sexueller Missbrauch von Kindern: Berufungsprozess mit Star-Anwalt Johann Schwenn
lt. Stade.Schafft es der Hamburger Spitzenverteidiger und Star-Anwalt Johann Schwenn, einen Freispruch für seinen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilten Mandanten zu erzielen? Diese Frage wird sich innerhalb der kommenden Wochen in einem Berufungsprozess vor dem Stader Landgericht klären.
Schwenn, der bereits Prominente wie Gregor Gysi, Jan Philipp Reemtsma, Barbara Wussow, Jan Ullrich und Jörg Kachelmann vor Gericht vertrat, steht nun einem ehemaligen Fußballtrainer (38) des VfL Stade zur Seite.
Wie berichtet, hatte das Amtsgericht Stade den Mann, der als 1-Euro-Jobber beim VfL Stade tätig war, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen sowie des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Mann ging in Berufung.
"Die Vorwürfe sind falsch", so der Stader am ersten Verhandlungstag. Näher wollte sich der gelernte Einzelhandelskaufmann zu den Vorfällen aber nicht äußern.
Die Befragung einer heute Zwölfjährigen, die von dem Angeklagten missbraucht worden sein soll, fand auf Antrag ihrer Anwältin unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Richter stimmte außerdem dem Antrag zu, dass der Ex-Trainer die Befragung des Mädchens aus einem Nebenraum verfolgt.
Laut ihrer Anwältin habe das Mädchen große Angst, dem Beschuldigten zu begegnen. Sie sei noch immer traumatisiert von den Ereignissen und befinde sich in therapeutischer Behandlung.
Das Amtsgericht Stade hatte es als erwiesen angesehen, dass der 38-Jährige im Jahr 2011 vier Mädchen unsittlich berührte. Mit einem Opfer war er demnach im Anschluss an ein Fußballtraining in einem Geräteschuppen. Dort forderte der Mann das Mädchen auf, sich auszuziehen und streichelte sie und auch sich selbst.
Gegenüber zwei weiteren Mädchen soll der Ex-Trainer sich als Arzt ausgegeben haben, um sie in einem Massageraum auf dem Gelände des VfL Stade "untersuchen und abtasten" zu können. Die Mädchen mussten sich dafür ausziehen.
In einem vierten Fall soll der Beschuldigte einem Mädchen während des Turnunterrichts vor den Augen ihrer Freundin die Hose und die Unterhose heruntergezogen haben.
Bis Anfang August sind acht weitere Verhandlungstage vorgesehen.
Redakteur:Lena Stehr |
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