Niedersachsen
Diese Corona-Regeln gelten ab Samstag, 19. März

- Foto: Niedersächsische Staatskanzlei
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(ts). Beinahe alle Corona-Regeln gelten in Niedersachsen bis zum 2. April weiter. Das Land macht von einer Übergangsregelung der Novelle des Bundesinfektionsschutzgesetzes Gebrauch, teilte die Staatskanzlei der Niedersächsischen Landesregierung heute mit.
Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gilt ab Samstag, 19. März. Damit treten einige Regel-Lockerungen in Kraft:
Die Maskenpflicht für Grundschüler während des Unterrichts (am Sitzplatz) entfällt ab Montag. Drei verpflichtende Tests pro Woche bleiben an den Schulen vorgeschrieben.
Erleichterungen bei der Maskenpflicht bringt die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen auch für Diskotheken und Bars mit sich. Gäste müssen demnach bis zum 2. April beim Tanzen eine FFP2-Maske tragen, dürfen diese aber beim Sitzen und Essen ablegen. Damit setzt das Land einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg um. Es gilt die 2G-plus-Regel. Das bedeutet: Zutritt haben nur gegen Corona Geimpfte oder von Corona Genesene, wenn sie zusätzlich ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.
Für den Zutritt zu Restaurants und anderen gastronomischen Betrieben gilt die 3G-Regel. Drinnen müssen Gäste eine FFP2-Maske tragen, dürfen sie im Sitzen aber ablegen.
In Bussen und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs entfällt die 3G-Regel. Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske tragen.
In Geschäften des Einzelhandels müssen Kunden und Kundinnen eine FFP2-Maske tragen.
Fußballspiele und andere Großveranstaltungen in Niedersachsen dürfen ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl stattfinden. Zutritt haben ausschließlich Zuschauer und Zuschauerinnen, die gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind (2G-Regel).
Bei Veranstaltungen mit 50 bis 2.000 Zuschauer gilt die 3G-Regel. Zutritt erhalten nur Personen, die gegen Corona geimpft sind, von einer Corona-Erkrankung genesen sind oder ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. In geschlossenen Räumen (zum Beispiel Sporthallen) müssen die Zuschauer eine FFP2-Maske tragen, dürfen sie im Sitzen aber abnehmen.
Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel müssen demnach künftig auch keine Mindestabstände oder Maskenpflichten mehr beachtet werden.
Bei privaten Zusammenkünften entfallen alle Kontaktbeschränkungen.


Redakteur:Thomas Sulzyc aus Seevetal |
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