Bleibt es bei der "Geisterabfahrt" Buxtehude?
Autobahnzubringer Rübker Straße: Jetzt sprechen die Richter
Der Tag der Entscheidung naht: Am Montag, 4. Dezember, verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg über die Causa Rübker Straße (K40). Es geht darum, ob die Kreisstraße Zubringer für die bereits fertig gebaute Autobahnanschlussstelle Buxtehude wird oder nicht. Werden die Planungen auch in zweiter Instanz abgeschmettert, wird sich der Ausbau der Rübker Straße als A26-Zubringer wohl endgültig erledigt haben. Landrat Kai Seefried hat bereits angekündigt, dass der Landkreis den Lüneburger Richterspruch akzeptieren will und nicht weiter prozessieren wird. Ein Gerichtssprecher hatte gegenüber dem WOCHENBLATT erklärt, dass zeitnah nach dem Verhandlungstermin mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen sei - entweder noch am 4. Dezember oder einen Tag später.
Beratungen mit der Bürgermeisterin vereinbart
Landrat Kai Seefried setzt darauf, dass die juristische Auseinandersetzung dann beendet ist und endlich - egal, in welche Richtung - weiter geplant werden kann. "Der Verhandlungstermin naht – und damit die Chance auf baldige Klarheit in dieser seit langer Zeit strittigen Frage", sagt Seefried. "Ich habe bereits mit der Buxtehuder Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt vereinbart, dass wir uns – unabhängig vom Ausgang der Verhandlung – nach dem Prozess umgehend mit Vertretern der Hansestadt Buxtehude an einen Tisch setzen, um das Urteil auszuwerten und das weitere Vorgehen abzustimmen."
Grundsätzlich müsse es weiterhin das Ziel sein, eine Autobahnanbindung für die Buxtehuder Innenstadt zu schaffen, so der Landrat. Er bekräftigt in diesem Zusammenhang noch einmal seine Aussage aus dem Wahlkampf für den Landrats-Posten im Jahr 2021: "Wenn der Gerichtsprozess ergibt, dass wir die K40 unter keinen Umständen für einen Autobahnzubringer nutzen können, akzeptieren wir als Landkreis diese Entscheidung." Allerdings würde es Jahre dauern, Planungen für eine alternative Autobahnanbindung umzusetzen. Ob die jetzige "Geisterabfahrt" Buxtehude noch in diesem Jahrzehnt genutzt werden kann, bleibt fraglich.
BI lehnt Pläne grundsätzlich ab
Wenn es nach der Bürgerinitiative Rübker Straße geht, ist eine A26-Anschlussstelle für Buxtehude auch gar nicht erforderlich. "Diese Abfahrt wird nicht benötigt", heißt es seitens der BI. Diese will notfalls vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen, sollte der Landkreis beim OVG Lüneburg Erfolg haben. Die A26-Anschlussstellen in Jork und Neu Wulmstorf/Rübke seien ausreichend, so die Argumentation der BI. Eine Autobahn-Anbindung über die Rüber Straße würde zu einer erheblichen Verkehrsbelastung in Buxtehude führen.
Die juristische Auseinandersetzung um die Rübker Straße läuft bereits seit mehreren Jahren. Gegen die Pläne des Landkreises - dieser ist Bauherr bei der K40 - hat die BI vor dem Verwaltungsgericht Stade geklagt und im November 2019 Recht bekommen. Die Stader Richter hatten den Landkreis-Planern unter anderem Abwägungsfehler vorgeworfen. So könne beispielsweise der schützenswerte Wachtelkönig nicht per se Vorrang vor den Schutzinteressen der Menschen an der Rübker Straße haben. Der Landkreis hatte gegen dieses Urteil Berufung vor dem OVG eingelegt.
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