Grüne scheiterten mit Resolution
Neues Berechnungsverfahren: Kleinere Parteien kommen in den Ausschüssen künftig zu kurz
jd. Stade. Der neugewählte Stader Rat konstituiert sich am 8. November. Dann geht es auch um politische Arithmetik: Die Ausschüsse müssen neu besetzt werden. Die Zahl der Sitze im wichtigen Verwaltungsausschuss und in den Fachausschüssen richtet sich nach den Mandaten, die die Parteien im Rat erzielt haben. Das heißt: Von der Größe einer Fraktion ist abhängig, wie viele Mitglieder diese in einen Ausschuss entsenden darf. Nun will die Landesregierung das dafür zugrundeliegende Berechnungsverfahren ändern - zum Nachteil kleinerer Fraktionen. Das rief die Stader Grünen auf den Plan. Sie wollten erreichen, dass der Stader Rat sich in einer Resolution gegen das Vorhaben der rot-schwarzen Koalition in Hannover wendet. Doch ihr Antrag fand im Rat nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, um als Dringlichkeitsantrag kurzfristig behandelt zu werden . So wurde er wieder von der Tagesordnung gestrichen.
Über den entsprechenden Gesetzesentwurf berät der niedersächsische Landtag am heutigen Mittwoch abschließend. Die Änderung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zielt darauf ab, das Verfahren für die Sitzverteilung in den Ausschüssen der kommunalen Räte umzustellen. Bislang wurde die Sitzzahl für die einzelnen Fraktionen nach einer Rechenmethode ermittelt, die nach zwei Mathematikern als Methode Hare-Niemeyer bezeichnet wird. Dieses Zählverfahren hat eher kleinere Parteien begünstigt.
Die Landesregierung will nun wieder das schon früher angewandte und ebenfalls nach einem Mathematiker benannte d'Hondtsche Zählverfahren einführen. Ohne in die Tiefen der Wahlarithmetik einzutauchen, bedeutet dies im Prinzip: Größere Parteien erhalten einen Vorteil bei der Sitzverteilung. Deutlich wird dies an einem konkreten Beispiel aus Stade: In den Verwaltungsausschuss können die Fraktionen insgesamt acht Ratsmitglieder entsenden. Nach dem bisherigen Verfahren (Hare-Niemeyer) hätten die zwei großen Fraktionen von SPD und CDU zunächst Anspruch auf jeweils zwei Ausschuss-Sitze, je einer würde auf die Grünen und die Bunte Gruppe (sofern diese in der bisherigen Konstellation von FDP, UBLS und Piraten fortbesteht) entfallen. Die übrigen zwei Sitze müssten unter CDU, SPD sowie den beiden kleinen Fraktionen von WG und Linken ausgelost werden. Nach dem d'Hondtschen Verfahren erhielten SPD und CDU jeweils drei Sitze, Grüne und Bunte Gruppe jeweils einen. WG und Linke wären von vornherein außen vor.
Diese grundsätzliche Benachteiligung kleinerer Parteien halten die Stader Grünen für einen schlechten politischen Stil. Damit werde ein Wahlergebnis zu Gunsten der großen Parteien verändert und man beschneide das Mitwirkungsrecht kleiner Fraktionen, so der Grünen-Kommunalpolitiker Reinhard Elfring. Er kritisiert, dass sich die größeren Parteien "für ihre Mandatsträger Einfluss und lukrative Gremienposten sichern" wollen. Zudem bestehe die Gefahr, dass das Vertrauen der Bürger in die Demokratie beschädigt werde: Es entstehe nämlich der Eindruck, "dass das Ergebnis nach Gutdünken der großen Parteien manipuliert wird".
• Über das Ergebnis der Abstimmung in Hannover und die Reaktion in der Region auf die Änderung des Zählverfahrens berichtet das WOCHENBLATT in seiner kommenden Samstags-Ausgabe.
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