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Umstrittene Klinikreform auch im Bundesrat bestätigt - ländliche Kliniken nun in Sorge

Krankenhaus hebt Lockerung für die Feiertage auf
Elbe Kliniken: Besuchsverbot auch an Weihnachten

Foto: Archiv

jd. Stade. Die Elbe Kliniken hatten vor zwei Wochen angekündigt, das strikte Besuchsverbot zwischen Weihnachten und Neujahr zu lockern. Patienten sollten pro Tag für eine Stunde einen Besucher empfangen dürfen. Voraussetzung für diese Lockerungen war, dass sich der Inzidenzwert nicht deutlich erhöht. Doch genau das ist geschehen: Der Wert für die Sieben-Tages-Inzidenz liegt seit einer Woche über 100. Daher wird es an den Elbe Kliniken über die Feiertage nun doch keine Lockerungen der Besuchsbeschränkungen geben.
"Der Schutz der Menschen steht derzeit absolut im Vordergrund. Eine Lockerung ist deshalb nicht mit den aktuell bundesweit geltenden Maßnahmen sowie dem hohen Infektionsgeschehen vereinbar", sagt Siegfried Ristau, Geschäftsführer der Elbe Kliniken.

In den vergangenen zwei Wochen hat sich die Pandemie-Lage bundesweit, aber auch im Landkreis Stade deutlich verschärft. Die noch vor dem Dezember-Lockdown angekündigten (und jetzt wieder zurückgezogenen) bundesweiten Lockerungen über Weihnachten wollten die Elbe Kliniken zum Anlass nehmen, unter besonderen Vorkehrungen und Hygienerichtlinien Besuche über die Feiertage zu gestatten.
Die heutige Situation spreche eine ganz andere Sprache, so Ristau. Deshalb bitte er im Namen der Elbe Kliniken um Verständnis für die weiterhin geltende Besuchseinschränkung auch über die Feiertage. Gerade in Kliniken müssten die sowieso schon gesundheitlich eingeschränkten Personen besonders geschützt werden.

"Wir wissen durchaus, dass es gerade an den wichtigen Weihnachtsfeiertagen für die Patienten wie auch für die Angehörigen besonders schwer ist, diese räumliche Distanz halten zu müssen", sagt Ristau. Doch die Reduzierung von Kontakten habe jetzt überall oberste Priorität.

• Aufgrund der hohen Infektionszahlen gibt es in den Elbe Kliniken derzeit Besuchseinschränkungen. Ausnahmen gelten für die Kinderklinik, die Geburtshilfe sowie in Palliativsituationen und stets nur nach vorheriger Klärung mit dem behandelnden Team. Werdende Väter dürfen unter strengen Hygieneauflagen und unter vorheriger gesundheitlicher Abklärung bei einer natürlichen Geburt dabei sein. Auch ein maximal 60-minütiger Besuch pro Tag ist für einen frisch gebackenen Vater unter gewissen Vorkehrungen und nach Rücksprache mit dem behandelnden Team zulässig.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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