Verstöße können teuer werden
Hier gilt im Kreis Stade Böllerverbot
nw/tk. Stade. Auch in dieser Silvesternacht kann das neue Jahr nicht mit einem bunten Feuerwerk und Böllern begrüßt werden. Das Land Niedersachsen hat den Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen untersagt.
Der Landkreis Stade hat jetzt in einer Allgemeinverfügung festgelegt, dass auf einigen Straßen, Wegen und Plätzen das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk verboten ist. Dies gilt am 31. Dezember und am 1. Januar. Verstöße dagegen können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Durch die Regelungen sollen Menschenansammlungen vermieden und ein unkontrollierbares Infektionsgeschehen verhindert werden. Die entsprechenden Bereiche im Landkreis Stade haben sich in den Vorjahren als öffentliche Silvesterschwerpunkte herauskristallisiert und sollen in diesem Jahr keine Ansteckungshotspots werden. Außerdem sollen die Einsatzkräfte und Notaufnahmen sowie die Kliniken entlastet werden, indem Verletzungen durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vermieden werden.
Hier gibt es ein Böllerverbot:
Hansestadt Buxtehude:
· Bahnhofstraße
· Ritterstraße
· Lange Straße
· Breite Straße
· Petri-Platz
· der gesamte Bereich des Buxtehuder Bahnhofs
· der gesamte Bereich des Buxtehuder Busbahnhofs (Viverstraße)
· Zwischen den Brücken
· Schafmarktplatz, inklusive Kleiner Schafmarkt
· Shared-Space-Platz Torfweg
· der gesamte Hafenbereich zwischen Am Hafen, Hafenbrücke und Estebrügger Straße
· Wanderweg rund um den Mühlenteich zwischen Moisburger Straße und B73
SG Harsefeld:
· Schmiedeplatz, Harsefeld
· Friedrich-Tobaben-Platz, Harsefeld
· Parkplatz „Roter Platz“ (Ecke Poststraße/Ortsmitte bei der Kirche), Bargstedt
Samtgemeinde Apensen:
· Lidl-Parkplatz, Apensen
· Rewe-Parkplatz, Apensen
· Buxtehuder Straße 1, „roter Platz“, Apensen
· Beim Beekhoff, Beckdorf
· Am Bahnhof, Beckdorf
· Stadtweg, Kurvenbereich in Beckdorf-Nindorf
· Parkplatz Kita Sauensiek, Im Dorfe 27, Sauensiek
· Parkplatz beim Dienstleistungszentrum, Hauptstraße 66-70a, Sauensiek
· Parkplatz bei der Kita Revenahe, Lindenallee 13, Revenahe
Samtgemeinde Horneburg:
· Am Buschteich (Parkplatz Edeka), Dollern
· Im Großen Sande (Parkplatz Netto), Horneburg
· Platz Am Sande, Horneburg
· Auedamm (Parkplätze Rossmann und Edeka), Horneburg
· Platz am Burgmannshof, Horneburg
· Am Poggenpohl (Parkplätze Aldi, Hol Ab, Kick, Flying Pizza und Rewe), Horneburg
· Bahnhofsbereiche Agathenburg, Dollern und Horneburg
· Parkplatz Keck, Hauptstraße/Ecke Reitbahn, Agathenburg
· Imbiss-Parkplatz, Hauptstraße/Ecke Rüstjer Weg, Dollern
· Sportplatz am Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße/zwischen Schulstraße und Lohfeld, Bliedersdorf
· Sportplätze an der Nottensdorfer Straße (Nähe der Kita), Bliedersdorf
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten:
· Parkplatz Rewe-Markt, Marktstr. 8, Himmelpforten
· Parkplatz Penny-Markt, Hauptstraße 36, Himmelpforten
· Parkplatz Aldi-Markt, Bahnhofstraße 9, Himmelpforten
· Bahnhofsgelände Himmelpforten
· Bahnhofsgelände Hammah
· Edeka-Markt, Hauptstraße 15, Oldendorf
Gemeinde Jork:
· Kreisel Jork Ortszentrum/ Altländer Markt
· Kreuzungsbereich Königreicher Straße / Buxtehuder Straße / Obstmarschenweg
In weiteren Allgemeinverfügungen untersagt der Landkreis Stade, wie jedes Jahr zu Silvester, pyrotechnische Gegenstände in einem Umkreis von 200 Metern um brandgefährdete Gebäude wie zum Beispiel Reetdach- und Holzhäuser sowie gefährdete Anlagen wie Tankstellen abzubrennen. Auch für Schreckschuss- und Signalwaffen gelten Einschränkungen, etwa um Krankenhäuser, Kinder- und Seniorenheimen. Der Wortlaut der Allgemeinverfügungen ist auf der Internetseite www.landkreis-stade.de unter „Bekanntmachungen“ und in der lokalen Tageszeitung zu finden.
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