Appell der Führerscheinstelle
Hinweis vom Landkreis Stade: "Lappen" muss umgetauscht werden
Diese Sache sollten Autofahrer möglichst noch in diesem Jahr erledigen: Führerscheinbesitzer der Jahrgänge von 1965 bis 1970 müssen ihren alten "Lappen", den grauen oder rosa Papierführerschein gegen eine Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat umtauschen. Darauf weist die Führerscheinstelle beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Stade hin. Laut Gesetz sind die alten Dokumente für die genannten Geburtsjahre nach dem 19. Januar 2024 ungültig. Wer dann bei einer Kontrolle erwischt wird, muss ein Verwarngeld zahlen.
Im Landkreis Stade sind rund 8.000 Inhaber von Papierführerscheinen von der Umtauschpflicht betroffen. Hinzu kommen rund 9.000 Personen aus den Jahrgängen 1953 bis 1964, bei denen die Umtauschfrist bereits abgelaufen ist. Aktuell beträgt die Wartezeit für einen Umtausch-Termin mindestens sechs Wochen – die Nachfrage nach Terminen ist kurz vor Fristende (19. Januar 2024) erwartungsgemäß angestiegen.
Insgesamt wird nach Auskunft des Landkreises trotz Androhung eines Verwarngeldes nach wie vor verhalten umgetauscht. Viele Inhaber des alten „Lappens“ möchten sich offenbar nicht von diesem trennen und befürchten eine Vernichtung des Dokumentes nach dem Umtausch. Doch diese Angst ist unbegründet. Der Appell der Mitarbeiter aus der Führerscheinstelle des Landkreises Stade: "Keine Panik, man darf den alten Führerschein als Erinnerungsstück wieder mit nach Hause nehmen. Er wird lediglich ungültig gestempelt."
Ab dem 20. Januar 2024 sind die Papierführerscheininhaber für die Geburtsjahrgänge 1971 und jünger zum Umtausch aufgefordert. Inhaber von Kartenführerscheinen sind hiervon noch nicht betroffen, sie werden frühestens zum 19. Januar 2026 umtauschen müssen.
Mehr Infos und Terminvereinbarung: Führerscheinstelle des Landkreises
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