Kein Geld für Laub von Nachbars Baum
Ein Nachbarschaftsstreit um Bäume und Laub beschäftigte das höchste deutsche Gericht, den Bundesgerichtshof (BGH), und das Ergebnis dürfte vielen Grundstücksbesitzern bekannt vorkommen: Im Herbst fallen Blätter, und manchmal landen sie eben auch auf dem Grundstück des Nachbarn. Doch kann man dafür Geld verlangen? In den meisten Fällen lautet die Antwort: Nein. Das teilt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Stade mit (Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 102/03).
In diesem speziellen Fall hatte ein Grundstückseigentümer gegen seinen Nachbarn geklagt, weil dessen Bäume direkt an der Grundstücksgrenze standen und für viel Ärger sorgten. Der Kläger behauptete, dass die Bäume nicht nur jede Menge Laub auf sein Grundstück und die Gehwege fallen ließen, sondern auch sein Haus mit Moos überzogen und die Gartenarbeit erschwerten. Der Nachbar wollte die Bäume entfernt oder zumindest stark zurückgeschnitten haben – bis auf eine Höhe von drei Metern. Doch damit nicht genug: Er forderte außerdem eine Entschädigung für den Mehraufwand, den das ständige Laubfegen verursachten.
Der BGH entschied jedoch, dass der Kläger das Laub in der Regel hinnehmen muss. Nur in seltenen Ausnahmefällen, wenn die Situation wirklich extrem wird – etwa wenn Dachrinnen regelmäßig verstopfen oder die Laubmassen ohne maschinelle Hilfe nicht mehr bewältigt werden können – gibt es eine Chance auf Entschädigung. Zudem muss der Baum dann auch noch unrechtmäßig zu nah an der Grundstücksgrenze stehen und andere Ansprüche, wie etwa das Recht auf Rückschnitt, müssen bereits ausgeschöpft oder verjährt sein.
Kurz gesagt: Laubfegen gehört meistens zu den unvermeidbaren Pflichten des Grundstücksbesitzers – auch wenn die Blätter vom Nachbarbaum stammen. Nur in extremen Fällen könnte es eine finanzielle Entschädigung geben.
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