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Umstrittene Klinikreform auch im Bundesrat bestätigt - ländliche Kliniken nun in Sorge

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So informiert Stade bei Winter-Schulausfall

Eltern können im Einzelfall auch selbst entscheiden, ob ihr Kind bei extremen Witterungsbedingungen zuhause bleiben soll | Foto: Marcel Walter/Unsplash
  • Eltern können im Einzelfall auch selbst entscheiden, ob ihr Kind bei extremen Witterungsbedingungen zuhause bleiben soll
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sv. Landkreis Stade. Die Temperaturen sinken, der erste Schnee ist bereits gefallen: Der Winter steht vor der Tür. Eis und Schnee können den Weg zur Schule allerdings erschweren. An solchen Tagen gilt es, mehr Zeit für den Schulweg einzuplanen. Denn nur bei extremer Witterung fällt der Präsenzunterricht aus.
Die Erziehungsberechtigten dürfen im Einzelfall jedoch selbst entscheiden, ihre Kinder zu Hause zu behalten, wenn sie auf dem Schulweg eine unzumutbare Gefährdung durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten.
Ausschließlich in dem sehr seltenen Fall, dass im gesamten Landkreis Stade die Schulen nur unter unzumutbaren Bedingungen erreicht würden, ordnet der Landrat einen allgemeinen Ausfall des Unterrichts an. Entscheidend ist dafür die konkrete Gefahrensituation und nicht die Wettervorhersage. Die Entscheidung über einen solch gravierenden Eingriff wird deshalb in den frühen Morgenstunden getroffen. Die Bekanntgabe eines Schulausfalls erfolgt daraufhin unverzüglich über:

  • Rundfunk in der Regel im Zuge der Verkehrsnachrichten Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen: www.vmz-niedersachsen.de („Schulausfälle Niedersachsen“)
  • Internetseite: www.landkreis-stade.de
  • Twitter: @lkstade
  • Mobile App: “Schulausfall?” von NOLIS für iOS und Android

Noch ein wichtiger Hinweis: Die Schulen stellen eine Betreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler sicher, die trotz eines angeordneten Unterrichtsausfalls nicht zu Hause bleiben können und deswegen zur Schule gekommen sind. Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Entscheidung des Landkreises, den Schulunterricht aufgrund des Winterwetters ausfallen zu lassen, wird der Ausnahmefall bleiben. Denn in der Regel kann die Schülerbeförderung mit Bussen und Bahnen auch bei winterlichem Wetter trotz Beschwerlichkeiten stattfinden.

Redakteur:

Svenja Adamski aus Buchholz

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