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Umstrittene Klinikreform auch im Bundesrat bestätigt - ländliche Kliniken nun in Sorge

Hinweis des Landkreises Stade
Ukrainische Fahrzeuge müssen in Deutschland zugelassen werden

Ukrainer, die sich mit ihrem Auto länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, müssen das Fahrzeug hier neu zulassen | Foto: Wikipedia/ Surovyi
  • Ukrainer, die sich mit ihrem Auto länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, müssen das Fahrzeug hier neu zulassen
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Einige ukrainische Kriegsflüchtlinge sind mit ihrem Auto nach Deutschland gekommen. Für diese in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuge galt bisher eine Sonderregelung. Diese Ausnahmeregelung läuft zum Monatsende aus.  Die Vertriebenen aus der Ukraine müssen ihren Pkw bei einem längerfristigen Aufenthalt hierzulande anmelden. Darauf weist der Landkreis Stade hin.

Laut den gesetzlichen Bestimmungen darf ein im Ausland registriertes Fahrzeug hier fahren, wenn es vorübergehend in Deutschland genutzt wird. Voraussetzung ist, dass das Auto betriebs- und verkehrssicher ist. Als vorübergehend gilt eine Frist bis zu einem Jahr. 

Für die Fahrzeughalter aus der Ukraine, die wegen des russischen Angriffskrieges nach Deutschland geflohen sind, galt bisher eine Ausnahmeregelung. Die Frist von einem Jahr für die Ummeldung des Fahrzeugs war zweimal verlängert worden. Doch diese Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge endet nun am 31. März. Ab dem 1. April müssen die Autos zwingend in Deutschland zugelassen werden, wenn sie hier schon länger als ein Jahr gefahren werden. 

Für die Zulassung beim Landkreis Stade werden folgende Unterlagen benötigt, die auf der Landkreis-Internetseite heruntergeladen werden können:

  • Antrag auf Fahrzeugzulassung
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) bzw. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC, Certificate of Conformity)
  • Gutachten über eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (entfällt, wenn das Fahrzeug noch keine 36 Monate alt ist)
  • Ukrainische Fahrzeugpapiere oder Eigentums-/ Zollnachweise
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
  • Aufenthaltstitel oder ukrainischer Pass mit aktueller Meldebescheinigung

Bei Beauftragung eines Dritten benötigt diese Person eine Vollmacht.

Die Zulassung ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich. Die Terminbuchung erfolgt über die Internetseite www.landkreis-stade.de/terminvergabe. Die Zulassungsstellen des Landkreises sind erreichbar unter den Rufnummern 04141 / 123666 und 04161 / 715210.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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