Mehr Rechtssicherheit für verkaufsoffene Sonntage
Neues Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen

Für verkaufsoffene Sonntage soll es in Niedersachsen mehr Rechtssicherheit geben Foto: Archiv
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tk. Landkreis. Der Landtag in Hannover hat mit den Stimmen der schwarz-roten Landesregierung ein neues Ladenöffnungsgesetz beschlossen. Künftig sind in jeder Stadt oder Gemeinde vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt. Für zwei weitere Sonntag können in Ortsteilen einer Kommune verkaufsoffene Sonntage erlaubt werden. Der bislang extrem enge Anlassbezug, beispielweise ein Fest, das theoretisch mehr Menschen anlockt als offene Geschäfte, wird gelockert. Fortan reicht ein öffentliches Interesse aus, um die Ladenöffnung am Sonntag rechtlich abzusichern.

 In den vergangenen zwei Jahren war es immer wieder zum Streit über verkaufsoffene Sonntage gekommen. In einigen Fällen wurden bereits genehmigte Shopping-Sonntage von Gerichten kassiert. "Das neue Gesetz schafft Rechtssicherheit", lobt der CDU-Landtagsabgeordnete Burkhard Jasper. Die Regelungen würden der Praxis besser angepasst.

Erweitert wurden mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz auch die Möglichkeiten für Bäckereien: Bislang durften sie sonntags drei Stunden öffnen, jetzt sind fünf erlaubt. Untersagt bleiben verkaufsoffene Sonntage Neujahr, am Tag der Arbeit, am Reformationstag, am Tag der Deutschen Einheit und zusätzlich auch am Palmsonntag.
Kritik am neuen Ladenöffnungsgesetz kommt von den Grünen. Eva Viehoff: Das Recht auf Arbeitsruhe an Sonntagen sei ein hohes Gut. "Die Groko tritt dieses von der Verfassung geschützte Recht mit Füßen." Sie geht davon aus, dass es weiterhin Klagen gegen verkaufsoffene Sonntage geben wird. Damit sei der Anspruch der Landesregierung, Rechtssicherheit zu schaffen, "krachend gescheitert".

Dass die Sonntagsöffnung auch weiterhin zu einem Fall für die Gerichte wird, befürchtet auch die Niedersächsische Industrie- und Handelskammer (IHKN). Der Zusammenschluss der niedersächsischen IHKs hätte sich deutlich mehr Klarheit gewünscht. Hauptkritikpunkt der IHKN: Es fehlen konkrete Aussagen zur Nachweispflicht des öffentlichen Interesses. Wie soll etwa ein einzelner Gewerbeverein beweisen, dass der verkaufsoffene Sonntag der Belebung der gesamten Gemeinde dient?

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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