Handeloh
Das Büsenbachtal wird Naturschutzgebiet
Der Landkreis Harburg plant im Jahr 2024 die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Büsenbachtal und Wörmer Wälder". Das bedeutet, dass für die Besucherinnen und Besucher dort strengere Regeln gelten, mit dem Ziel, die Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften der im Gebiet vorkommenden wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen.
Das Büsenbachtal in Wörme ist eine der vielfältigsten und reizvollsten Heidelandschaften im Landkreis Harburg und seit über 90 Jahren ein überregional beliebtes Naherholungsgebiet in der Gemeinde Handeloh.
Teile des Büsenbachtals wurden in den 1930er Jahren erstmals unter Landschaftsschutz gestellt und so vor Aufforstung und Bebauung gesichert.
Seit dieser Unterschutzstellung haben sich die Freizeitnutzung und die gestiegene Mobilität in der Bevölkerung geändert. Der Nutzungsdruck auf das Büsenbachtal, also die gestiegene Besucherzahl mit unterschiedlichen Interessen, ist erheblich gestiegen, insbesondere seit die Etappe Buchholz-Handeloh des Heidschnuckenwegs im Jahr 2014 erstmals zum schönsten Wanderweg Deutschlands gekürt wurde (das WOCHENBLATT berichtete mehrfach).
Die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1939 wird diesen geänderten Umständen nicht mehr gerecht.
Ziel der Neuausweisung ist es, die Natur und Landschaft in ihrer typischen Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln und für die Menschen erlebbar zu machen. Die Landschaftswacht des Landkreises wird dazu künftig auch in diesem Gebiet regelmäßig unterwegs sein.
Wörmer Wald, Hengsthoop und Riepen
Unmittelbar an die Heideflächen des Büsenbachtals grenzen die Wälder des sogenannten Hengsthoop und Riepen im Wörmer Wald. Es handelt sich z.T. um historisch alte Waldstandorte, die bis heute alte Eichen- und Buchenbestände als Relikte historischer Waldnutzungsformen wie Hüte- und Niederwälder aufweisen und somit das Bild der historisch gewachsenen Kulturlandschaft beispielhaft abrunden. Sie werden daher ebenfalls in das Naturschutzgebiet aufgenommen.
Die Fläche des Schutzgebiets wird sich dadurch von 60 auf 224 Hektar vergrößern.
Zwischen Büsenbachtal und Brunsberg werden zwei Waldareale mit alten Eichen und Eichenwäldern an der Kreisstraße K72 am Ortsausgang Holm-Seppensen in das Naturschutzgebiet mit aufgenommen, da sie naturschutzfachlich und waldökologisch von besonderer Bedeutung sind.
Wichtige Regelungen im künftigen Naturschutzgebiet
Durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet ergibt sich für das Büsenbachtal ein strengerer Gebietsschutz als bisher. Trotzdem bleibt das Gebiet für die ruhige Erholung weiterhin erlebbar!
Wesentliche Punkte sind:
- Wegegebot, mit Ausnahme von Freizeitflächen am Büsenbach und an den Feenteichen
- Ganzjähriges Leinengebot für Hunde
- Verbot, zu zelten, zu grillen und offenes Feuer zu machen
- Wasserflächen und Bachläufe dürfen nicht verändert werden
- Verbot, Drohnen zu Freizeitzwecken fliegen zu lassen
- Reiten und Radfahren nur auf den Fahrwegen und den gekennzeichneten Wegen erlaubt
Ablauf des Verfahrens und Beteiligung
Der Kreistag des Landkreises Harburg hat im Juni 2022 beschlossen, das "Büsenbachtal" sowie geeignete angrenzende Flächen als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Die Untere Naturschutzbehörde hat daraufhin in Zusammenarbeit mit betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, der Gemeinde Handeloh und dem Arbeitskreis "Büsenbachtal" einen Verordnungsentwurf erarbeitet, der ab dem 11. März 2024 öffentlich ausliegt. Jedermann kann hierzu bis zum 15. April 2024 eine Stellungnahme abgeben.
Der Verordnungsentwurf, die Begründung und die Verordnungskarte liegen vom 11. März bis einschließlich 15. April 2024 bei der Samtgemeinde Tostedt aus. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens können Interessierte Anregungen und Bedenken bei der Samtgemeinde Tostedt und bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg vorbringen.
Vorzugsweise über eine formlose Stellungnahme per E-Mail an naturschutzgebiete@lkharburg.de.
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